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TiHo Bibliothek elib - Tierärztliche Hochschule Hannover

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Einleitung<br />

1 EINLEITUNG<br />

Bei den Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen handelt es sich um persistente<br />

organische Schadstoffe, die zur Gruppe der sogenannten POP – Persistent Organic<br />

Pollutants – gerechnet werden (UNEP 2013). Einmal in die Umwelt eingetragen,<br />

zeichnen sie sich durch eine hohe Persistenz im Boden und in Sedimenten sowie die<br />

Fähigkeit zur Akkumulation in Organismen aus (UMLAUF et al. 2005). Da Dioxine<br />

und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) ubiquitär in der Umwelt<br />

vorhanden sind, lässt sich ihr Eintrag in die Nahrungskette nur bedingt vermeiden, so<br />

dass diese Stoffe – wenn auch nur in geringen Mengen – täglich durch den<br />

Menschen aufgenommen werden (KÖRNER 2006). Der Eintrag dieser Schadstoffe<br />

in die Lebensmittelkette kann beispielsweise erfolgen, wenn lebensmittelliefernde<br />

Tiere bei der Futteraufnahme kontaminierte Bodenpartikel aufnehmen. Da sich<br />

Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen im Fettgewebe der Tiere anreichern,<br />

gelangen diese Kontaminanten in die von diesen Tieren stammenden Lebensmittel<br />

(Fleisch, Leber, Milch, Eier,...) des Menschen (BFR 2012b). Die jeweiligen Haltungsund<br />

Fütterungsbedingungen der Nutztiere gehen mit unterschiedlichen<br />

Dioxinexpositionen einher. Im Allgemeinen muss mit keinem erhöhten Dioxineintrag<br />

gerechnet werden, wenn größere Mengen Kraftfutter zum Einsatz kommen, da<br />

dieses im Vergleich zu Rau- oder Saftfutter deutlich geringere Dioxingehalte aufweist<br />

(SCAN 2000, SCHWIND und HECHT 2004). Wird vermehrt Raufutter eingesetzt und<br />

zudem Weidegang ermöglicht (z. B. Mutterkuhhaltung) ist dies mit einer höheren<br />

Exposition der Tiere und folglich auch einem vermehrten Eintrag in die<br />

Lebensmittelkette verbunden. Die Weidehaltung von Wiederkäuern ist in manchen<br />

Regionen jedoch ein fester Bestandteil des Landschaftsbildes. Ferner gibt es<br />

Grünland an Flussläufen, das aus Gründen des Hochwasserschutzes „freigehalten“<br />

werden muss (Vermeidung einer „Verbuschung“), um ein schnelleres Abfluten nach<br />

einer Überflutung zu ermöglichen (KAMPHUES und SCHULZ 2006, GUDE 2008).<br />

Aus diesem Grund ist in manchen Regionen mindestens eine einmalige jährliche<br />

Nutzung dieser Flächen vorgeschrieben. Da sich aber nicht jede Grünlandfläche zur<br />

Futterwerbung eignet, bleibt in solchen Fällen lediglich die Beweidung als Alternative<br />

(LWK 2011a). Jene Situation findet sich beispielsweise in der Niedersächsischen<br />

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