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TiHo Bibliothek elib - Tierärztliche Hochschule Hannover

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Schrifttum<br />

Dass diese Bewirtschaftungsempfehlungen in der Praxis bislang auch mehr oder<br />

weniger erfolgreich umgesetzt werden, zeigt sich darin, dass in dem deutlich<br />

größeren Anteil der untersuchten Futtermittel- und Lebensmittelproben die EU-weit<br />

geltenden Höchstgehalte eingehalten werden (LWK 2011).<br />

2.6 Färsenvornutzung<br />

Das Produktionsverfahren der Färsenmast – eine besondere Form der<br />

Rindfleischproduktion ohne Gewinnung von Milch als Lebensmittel – findet sich in<br />

der Regel in Grünlandbetrieben, und zwar vorwiegend im norddeutschen Raum. In<br />

einigen Betrieben erfolgt diese Färsenmast mit einer sogenannten „Vornutzung“<br />

(SCHMITTER 1976, PABST 2011). Dabei bringen die jungen weiblichen Rinder (vor<br />

der ersten Abkalbung auch Färsen genannt) lediglich ein einziges Kalb zur Welt<br />

(GRANZ 1985, SCHMITTER 1976, TVT 2007, PABST 2011). Nach der Abkalbung<br />

wird das Kalb entweder direkt im Anschluss an die Biestmilchperiode abgesetzt oder<br />

aber erst nach zwei bis fünf Monaten, in denen die junge Mutterkuh noch für die<br />

Kälberaufzucht genutzt wird (SCHMITTER 1976). Nach dem Absetzen des Kalbes<br />

schließt sich eine „Ausmast“ der so vorgenutzten Färse an (PABST 2011). Ein<br />

entscheidender Vorteil dieser besonderen Form der Färsenmast liegt darin, dass die<br />

weibliche Nachzucht (Kälber) der Bestandsremontierung (nächste Generation<br />

Färsen) dient, somit also lediglich 50 % des Tierbestandes zugekauft werden muss.<br />

Die männlichen Kälber werden hingegen zur Jungrindermast verkauft. Das in der<br />

Färsenvornutzung und -mast gewonnene Rindfleisch erfüllt dabei hohe<br />

Qualitätsansprüche (SCHMITTER 1976). Dennoch wird das Fleisch einer<br />

vorgenutzten Färse nicht mehr in die Rindfleisch-Handelsklasse „Färse“ eingestuft.<br />

So ist in der VO (EG) Nr. 1234/2007 (ANONYM 2007) festgelegt, dass vorgenutzte<br />

Färsen auf dem Schlachthof in die „Kategorie D“ eingeordnet werden müssen, da<br />

diese sich durch „Schlachtkörper weiblicher Tiere, die bereits gekalbt haben“<br />

definiert. Das heißt, das Fleisch wird als „Kuhfleisch“ gehandelt. In der Regel erzielt<br />

Kuhfleisch einen geringeren Preis als Färsenfleisch. Da die Preise aber nicht stabil<br />

sind und auch ein gewisser Spielraum in der Preisgestaltung auf dem Schlachthof<br />

nicht unüblich ist, wird dem Fleisch von vorgenutzten Färsen ein „Qualitätszuschlag“<br />

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