TiHo Bibliothek elib - Tierärztliche Hochschule Hannover
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Zusammenfassung<br />
9,5 Monate vor der Schlachtung. Die Muskulatur wies 1,04 bis 2,26 pg WHO-<br />
PCDD/F-TEQ/g Fett auf (alle < Dioxinhöchstgehalt). Eine einzelne Probe<br />
überschritt allerdings den Summenhöchstgehalt (hoher dl-PCB-Gehalt). Die<br />
Färsen aus der Gruppe F III erhielten für 2,75 / 4,5 / 5 bzw. 5,75 Monate vor der<br />
Schlachtung unbelastete FM. Die Belastung in den Schlachtkörpern variierte<br />
zwischen 1,04 und 3,29 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett (1 Probe ><br />
Dioxinhöchstgehalt). Die Leberpoolproben der Schlachtrinder aus den Gruppen F I<br />
– F III wiesen Dioxingehalte von 6,22 bis 20,11 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auf und<br />
überschritten somit alle den Höchstgehalt (4,50 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett).<br />
Schlussfolgerungen<br />
Es ist selbst bei einer Beweidung dioxinbelasteten Grünlands und der Nutzung von<br />
Grundfuttermitteln, die z. T. eine erhebliche Belastung aufweisen, möglich<br />
„unbedenkliches“ Rindfleisch (PCDD/F-Gehalt < Höchstgehalt) zu produzieren. Dies<br />
ist jedoch nur zu erreichen, wenn belastetes Futter rechtzeitig vor der Schlachtung<br />
der Tiere abgesetzt und durch unbelastete Futtermittel ersetzt wird. Die<br />
Untersuchungsergebnisse zeigen, dass, sofern die Tiere vor ihrer Schlachtung über<br />
mindestens 3 Monate mit unbelastetem Futter versorgt wurden und in dieser Zeit<br />
Körpermassenzunahmen von ca. 10 % erreichten, sowie zusätzlich noch einen Teil<br />
der Dioxine über die Milch abgeben konnten (nicht zwingend erforderlich), die<br />
Belastung soweit zurückging, dass die Muskulatur der vorgenutzten Färsen keine<br />
kritischen Dioxingehalte aufwies. Es ist also möglich, auf dioxinexponiertem<br />
Grünland Rindfleisch zu erzeugen, das höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird<br />
und im Sinne des Verbraucherschutzes als „unbedenklich“ anzusehen ist. Jedoch<br />
muss ausdrücklich betont werden, dass die Lebern solcher Tiere nicht als<br />
Lebensmittel verwendet werden dürfen. Ferner muss beachtet werden, dass eine<br />
Umsetzung dieses Konzeptes nur unter besonderen Auflagen möglich wäre, d. h.<br />
erst nach Änderungen in den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, da<br />
Futtermittel zum Einsatz kämen, die gar nicht eingesetzt werden dürften<br />
(Dioxingehalt > Höchstgehalt), d. h. das generelle Verbot für Futtermittel mit einer<br />
Überschreitung der Höchstgehalte bei den unerwünschten Stoffen würde durch den<br />
Aspekt „Zeit vor der Gewinnung von Lebensmitteln“ aufgeweicht.<br />
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