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TiHo Bibliothek elib - Tierärztliche Hochschule Hannover

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Zusammenfassung<br />

9,5 Monate vor der Schlachtung. Die Muskulatur wies 1,04 bis 2,26 pg WHO-<br />

PCDD/F-TEQ/g Fett auf (alle < Dioxinhöchstgehalt). Eine einzelne Probe<br />

überschritt allerdings den Summenhöchstgehalt (hoher dl-PCB-Gehalt). Die<br />

Färsen aus der Gruppe F III erhielten für 2,75 / 4,5 / 5 bzw. 5,75 Monate vor der<br />

Schlachtung unbelastete FM. Die Belastung in den Schlachtkörpern variierte<br />

zwischen 1,04 und 3,29 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett (1 Probe ><br />

Dioxinhöchstgehalt). Die Leberpoolproben der Schlachtrinder aus den Gruppen F I<br />

– F III wiesen Dioxingehalte von 6,22 bis 20,11 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auf und<br />

überschritten somit alle den Höchstgehalt (4,50 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett).<br />

Schlussfolgerungen<br />

Es ist selbst bei einer Beweidung dioxinbelasteten Grünlands und der Nutzung von<br />

Grundfuttermitteln, die z. T. eine erhebliche Belastung aufweisen, möglich<br />

„unbedenkliches“ Rindfleisch (PCDD/F-Gehalt < Höchstgehalt) zu produzieren. Dies<br />

ist jedoch nur zu erreichen, wenn belastetes Futter rechtzeitig vor der Schlachtung<br />

der Tiere abgesetzt und durch unbelastete Futtermittel ersetzt wird. Die<br />

Untersuchungsergebnisse zeigen, dass, sofern die Tiere vor ihrer Schlachtung über<br />

mindestens 3 Monate mit unbelastetem Futter versorgt wurden und in dieser Zeit<br />

Körpermassenzunahmen von ca. 10 % erreichten, sowie zusätzlich noch einen Teil<br />

der Dioxine über die Milch abgeben konnten (nicht zwingend erforderlich), die<br />

Belastung soweit zurückging, dass die Muskulatur der vorgenutzten Färsen keine<br />

kritischen Dioxingehalte aufwies. Es ist also möglich, auf dioxinexponiertem<br />

Grünland Rindfleisch zu erzeugen, das höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird<br />

und im Sinne des Verbraucherschutzes als „unbedenklich“ anzusehen ist. Jedoch<br />

muss ausdrücklich betont werden, dass die Lebern solcher Tiere nicht als<br />

Lebensmittel verwendet werden dürfen. Ferner muss beachtet werden, dass eine<br />

Umsetzung dieses Konzeptes nur unter besonderen Auflagen möglich wäre, d. h.<br />

erst nach Änderungen in den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, da<br />

Futtermittel zum Einsatz kämen, die gar nicht eingesetzt werden dürften<br />

(Dioxingehalt > Höchstgehalt), d. h. das generelle Verbot für Futtermittel mit einer<br />

Überschreitung der Höchstgehalte bei den unerwünschten Stoffen würde durch den<br />

Aspekt „Zeit vor der Gewinnung von Lebensmitteln“ aufgeweicht.<br />

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