TiHo Bibliothek elib - Tierärztliche Hochschule Hannover
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Schrifttum<br />
HEISE et al. 2007). Neben anorganischen Schadstoffen kommt in der Elbtalaue auch<br />
den Dioxinen und dioxinähnlichen PCB eine große Bedeutung zu (ANONYM 2012b,<br />
LWK 2012). Zwar sind die Eintragsquellen mittlerweile unterbunden, dennoch<br />
werden weiterhin kontaminierte Sedimente über das Wasser transportiert (SCHULZ<br />
et al. 1993). Die Ernte der im Deichvorland wachsenden Biomasse birgt die Gefahr,<br />
dass diese Schadstoffe – gebunden an Sedimenten oder Bodenpartikeln – in das<br />
Erntegut gelangen und so in die Futtermittel der Tiere gelangen (HEUER et al. 2011).<br />
STACHEL et al. (2006) stellten im Rahmen ihrer Untersuchungen bezüglich der<br />
Belastung von Futtermitteln an der Elbe fest, dass über 40 % der dortigen Flächen<br />
lediglich eingeschränkt nutzbar sind. Die Beweidung auf den betroffenen Flächen<br />
kann zu erhöhten Dioxinaufnahmen der Tiere und dadurch zu hohen Gehalten in den<br />
von ihnen gewonnenen Lebensmitteln führen – in verstärktem Ausmaß, wenn die<br />
Tiere Zugang zur Elbe oder zu sogenannten Bracks haben (SCHULZ 2004/2005b).<br />
Als Bracks werden Wassertümpel oder verlandete Altarme der Elbe bezeichnet, in<br />
denen sich über das ganze Jahr hinweg Wasser befindet (LWK 2011a). Zahlreiche<br />
Untersuchungsergebnisse aus dem Gebiet der Elbtalaue zeigten, dass die<br />
Gewinnung von Grundfuttermitteln auf den Vordeichflächen mit dem Risiko,<br />
Höchstgehalte zu überschreiten, einhergeht. Zudem können auch Lebensmittel von<br />
Tieren (Rinder, Schafe), die Futtermittel von Vordeichflächen erhielten oder diese<br />
Flächen beweideten, Dioxingehalte aufweisen, die die zulässigen Höchstgehalte<br />
überschreiten und so nicht mehr verzehrs- und verkehrsfähig sind (GUDE 2008,<br />
GUDE et al. 2008, KAMPHUES et al. 2011, KAMPHUES und SCHULZ 2006,<br />
KRÜGER et al. 2011, SCHULZ et al. 2004, SCHULZ et al. 2005a + b, SCHULZ<br />
2004/2005a + b, SCHULZ 2005, STACHEL et al. 2006, STACHEL et al. 2011).<br />
Einige in der Elbtalaue angesiedelte Betriebe sind als sogenannte „Risikobetriebe“<br />
eingestuft. Für diese gelten besondere Auflagen: So müssen sowohl die<br />
Vermarktung aller Rinder im Alter von 18 Monaten oder älter als auch die<br />
Schlachtung aller Tiere (auch < 18 Monate) bei dem zuständigen Veterinäramt<br />
gemeldet werden. Des Weiteren sind die Lebern der Rinder auf dem Schlachthof zu<br />
verwerfen, es sei denn, es liegen „negative Analysebefunde“ für Dioxine und dl-PCB<br />
der einzelnen Lebern vor. Für Betriebe, die fast ausschließlich Vordeichflächen<br />
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