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10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Landesverfassungsschutzgesetz – LVerfSchG M-V<br />

§ 23 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung<br />

durch die Verfassungsschutzbehörde<br />

§ 24 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die<br />

Verfassungsschutzbehörde<br />

§ 24a Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an<br />

die Verfassungsschutzbehörde<br />

§ 24b Weitere Auskunftsverlangen<br />

§ 25 Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht<br />

§ 26 Auskunft an betroffene Personen<br />

Abschnitt 4<br />

Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde<br />

§ 27 Parlamentarische Kontrollkommission<br />

§ 28 Geheimhaltung<br />

§ 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission<br />

Abschnitt 5<br />

Schlussvorschriften<br />

§ 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes<br />

§ 31 (weggefallen)<br />

§ 32 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

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