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10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Verfassung des Landes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Präambel<br />

Im Bewusstsein der Verantwortung aus der deutschen Geschichte sowie<br />

gegenüber den zukünftigen Generationen, erfüllt von dem Willen, die<br />

Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, dem inneren und äußeren<br />

Frieden zu dienen, ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den<br />

wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen<br />

und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern, entschlossen,<br />

ein lebendiges, eigenständiges und gleichberechtigtes Glied der Bundesrepublik<br />

Deutschland in der europäischen Völkergemeinschaft zu<br />

sein, im Wissen um die Grenzen menschlichen Tuns, haben sich die Bürger<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>s auf der Grundlage des Grundgesetzes<br />

für die Bundesrepublik Deutschland in freier Selbstbestimmung diese<br />

Landesverfassung gegeben.<br />

1. Abschnitt: Grundlagen<br />

I. Staatsform<br />

Artikel 1<br />

(Das Land <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>)<br />

(1) <strong>Mecklenburg</strong> und <strong>Vorpommern</strong> bilden gemeinsam das Land<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.<br />

(2) <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist ein Land der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

(3) Die Landesfarben sind blau, weiß, gelb und rot. Das Nähere über<br />

Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das<br />

Gesetz.<br />

Artikel 2<br />

(Staatsgrundlagen)<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist ein republikanischer, demokratischer,<br />

sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter<br />

Rechtsstaat.<br />

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