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10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V<br />

122 Gesetz- und Verordnungsblatt für <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> 2011 Nr. 4<br />

Anlage 2 Formblatt 2.4 Seite 2<br />

von der Gemeindewahlbehörde auszufüllen:<br />

Bescheinigung der Wählbarkeit<br />

Nach den heute vorliegenden Erkenntnissen erfüllt<br />

Familienname, Vorname<br />

die Voraussetzungen nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 des Landes- und<br />

Kommunalwahlgesetzes und ist nicht nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Landes- und<br />

Kommunalwahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen.<br />

Gemeinde<br />

Landkreis<br />

Ort, Datum<br />

(Dienstsiegel)<br />

Die Gemeindewahlbehörde<br />

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