27.04.2014 Aufrufe

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V<br />

(2) Mit dem Stimmzettel wird gewählt, indem durch Ankreuzen oder<br />

auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, wie die wählende<br />

Person sich entschieden hat. Sie faltet den Stimmzettel in der Weise,<br />

dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und wirft ihn in die Wahlurne.<br />

(3) Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen<br />

einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel<br />

zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen,<br />

können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

§ 30<br />

Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />

(1) Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für<br />

den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen<br />

1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und<br />

2. auf jeden Wahlvorschlag<br />

entfallen sind.<br />

(2) Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen<br />

Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung<br />

und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss<br />

hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.<br />

§ 31<br />

Zurückweisung von Wahlbriefen<br />

Zur Briefwahl ist jeder Wahlbrief zuzulassen,<br />

1. der rechtzeitig eingegangen ist,<br />

2. dem so viele gültige und vollständig ausgefüllte Wahlscheine beiliegen<br />

wie Stimmzettelumschläge enthalten sind,<br />

3. bei dem kein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich<br />

in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den<br />

übrigen abweicht,<br />

4. bei dem wenigstens entweder der Wahlbriefumschlag oder der<br />

Stimmzettelumschlag verschlossen worden ist.<br />

198

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!