27.04.2014 Aufrufe

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landesverfassungsgerichtsgesetz – LVerfGG M-V<br />

5. über die Anfechtung einer Entscheidung des <strong>Landtag</strong>es in<br />

Wahlprüfungsangelegenheiten nach Artikel 21 Abs. 1 der<br />

Verfassung ( Artikel 21 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 53 Nr. 9<br />

der Verfassung),<br />

6. über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens ( Artikel 60 Abs. 2<br />

Satz 2 in Verbindung mit Artikel 53 Nr. 9 der Verfassung),<br />

7. aus Anlaß von Streitigkeiten über die Durchführung von Volksinitiativen,<br />

Volksbegehren und Volksentscheiden ( Artikel 53 Nr. 3<br />

der Verfassung),<br />

8. über Verfassungsbeschwerden, die mit der Behauptung erhoben<br />

werden, durch ein Landesgesetz unmittelbar in Grundrechten<br />

oder staatsbürgerlichen Rechten verletzt zu sein ( Artikel 53 Nr. 6<br />

der Verfassung),<br />

9. über Verfassungsbeschwerden, die mit der Behauptung erhoben<br />

werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in den Artikeln 6<br />

bis 10 der Verfassung gewährten Grundrechte verletzt zu sein,<br />

soweit eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht<br />

gegeben ist ( Artikel 53 Nr. 7 der Verfassung),<br />

10. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden, Landkreisen<br />

und Landschaftsverbänden wegen Verletzung des Rechts auf<br />

Selbstverwaltung nach den Artikeln 72 bis 75 der Verfassung<br />

durch ein Landesgesetz ( Artikel 53 Nr. 8 der Verfassung).<br />

(2) Das Landesverfassungsgericht entscheidet ferner in den Angelegenheiten,<br />

die ihm durch Gesetz zugewiesen werden (Artikel 53 Nr. 9<br />

der Verfassung).<br />

146

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!