27.04.2014 Aufrufe

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abgeordnetengesetz<br />

§ 23<br />

Hinterbliebenenversorgung<br />

(1) Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner eines<br />

verstorbenen Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten, der die<br />

Mitgliedsdauer nach § 17 erfüllt hatte, erhält 60 vom Hundert der nach<br />

§ 18 oder § 20 berechneten Altersentschädigung, auch wenn der Abgeordnete<br />

oder ehemalige Abgeordnete im Zeitpunkt seines Todes die<br />

Altersvoraussetzung nach § 17 noch nicht erfüllt hatte.<br />

(2) Die leiblichen und die angenommenen Kinder eines verstorbenen<br />

Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten erhalten unter der Voraussetzung<br />

des Absatzes 1 Waisengeld. Es beträgt für die Vollwaise 20<br />

und für die Halbwaise 13 vom Hundert der nach Absatz 1 zu Grunde zu<br />

legenden Altersentschädigung.<br />

§ 24<br />

Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften<br />

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, sind für die Versorgung<br />

die für die Landesbeamten geltenden Vorschriften sinngemäß<br />

anzuwenden.<br />

Titel 4<br />

Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen,<br />

Unterstützungen<br />

§ 25<br />

Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen<br />

(1) Die Abgeordneten und die Versorgungsempfänger nach diesem<br />

Gesetz erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Kosten in Krankheits-,<br />

Pflege-, Geburts- und Todesfällen in sinngemäßer Anwendung<br />

der Beihilfevorschriften für Landesbeamte, sofern sich ein Anspruch auf<br />

Beihilfe nicht aus anderen landesrechtlichen oder bundesrechtlichen<br />

Vorschriften ergibt.<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!