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10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V<br />

15. die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wählerverzeichnisse,<br />

deren Führung, Berichtigung und Abschluss, die Möglichkeit<br />

der Einsichtnahme, den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />

und die Beschwerde gegen die Ablehnung dieses Antrags,<br />

das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis<br />

und die Benachrichtigung der Wahlberechtigten,<br />

16. die Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen und den<br />

Einspruch und die Beschwerde gegen die Versagung von Wahlscheinen,<br />

17. die Briefwahl, die Bildung von Briefwahlvorständen und die Umschläge<br />

für die Briefwahl,<br />

18. die Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Wahlräume<br />

sowie über Vorrichtungen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses<br />

und die Ausstattung des Wahlvorstandes,<br />

19. die Stimmabgabe und die Verwendung technischer Hilfsmittel<br />

bei Stimmabgabe und Ergebnisermittlung,<br />

20. die Vorbereitung und Durchführung der Stichwahl,<br />

21. die Feststellung der Wahlergebnisse, ihre Weitermeldung und Bekanntgabe,<br />

die Benachrichtigung der Gewählten,<br />

22. Auslegungsregeln für die Gültigkeit von Stimmen,<br />

23. die Wahlprüfung und die Bekanntmachung der im Wahlprüfungsverfahren<br />

getroffenen Entscheidungen,<br />

24. die Besonderheiten bei der Durchführung von Wahlen nach § 44,<br />

25. den Ersatz ausgeschiedener Mitglieder kommunaler Vertretungen<br />

und die Bestimmung von in den <strong>Landtag</strong> nachrückenden<br />

Personen,<br />

26. die Auswertung von Wahlen für statistische Erhebungen,<br />

27. die Veranschlagung und Prüfung der Verwendung von Mitteln für<br />

Einzelbewerbungen und Leistungen nach dem Parteiengesetz<br />

bei <strong>Landtag</strong>swahlen,<br />

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