27.04.2014 Aufrufe

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V<br />

§ 26<br />

Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses<br />

(zu § 20 Absatz 5 LKWG)<br />

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses ist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift bei der nach § 20 Absatz 5 Satz 3 und<br />

4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes zuständigen Wahlleitung<br />

einzulegen.<br />

(zu § 21 LKWG)<br />

§ 27<br />

Bekanntmachung der Wahlvorschläge<br />

In der Bekanntmachung der Wahlvorschläge ist in derselben Reihenfolge<br />

wie auf dem Stimmzettel für jede Kandidatin und jeden Kandidaten<br />

der Name und Vorname, die Anschrift, das Geburtsjahr und der Beruf<br />

oder die Tätigkeit zusammen mit dem Namen und Kurzbezeichnung<br />

oder Kennwort der Partei oder Wählergruppe oder der Bezeichnung<br />

Einzelbewerberin oder Einzelbewerber mit dem Nachnamen anzugeben.<br />

(zu §§ 26, 31 LKWG)<br />

V. Vorbereitung des Wahltages<br />

§ 28<br />

Briefwahl, Zulassung der Wahlbriefe<br />

(1) Für die Stimmabgabe bei der Briefwahlgilt § 34 entsprechend. Hat<br />

die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson<br />

kennzeichnen lassen, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte<br />

Versicherung an Eides statt zur Briefwahl abzugeben, dass sie den<br />

Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person<br />

gekennzeichnet hat. Die Gemeindewahlbehörde ist die zur Abnahme<br />

dieser Versicherung an Eides statt zuständige Behörde im Sinne des<br />

§ 156 des Strafgesetzbuches.<br />

(2) § 32 Absatz 8 gilt entsprechend, wobei an die Stelle des Wahlvorstands<br />

die Gemeindewahlbehörde tritt.<br />

259

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!