27.04.2014 Aufrufe

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

10.02.2014 | pdf - Landtag Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landeshaushaltsordnung (LHO)<br />

Teil IV<br />

Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung<br />

§ 70<br />

Zahlungen<br />

Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder<br />

geleistet werden. Die Anordnung der Zahlung muss durch das zuständige<br />

Ministerium oder die von ihm ermächtigte Dienststelle schriftlich<br />

oder auf elektronischem Wege erteilt werden. Das Finanzministerium<br />

kann Ausnahmen zulassen.<br />

§ 71<br />

Buchführung<br />

(1) Über alle Zahlungen ist nach der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen<br />

Ordnung in zeitlicher Folge Buch zu führen.<br />

(2) Über eingegangene Verpflichtungen sowie über Geldforderungen<br />

des Landes, die durch Landesbehörden verwaltet werden, ist ein Nachweis<br />

zu führen. Für andere Bewirtschaftungsvorgänge kann das Finanzministerium<br />

die Buchführung anordnen. Das Finanzministerium kann<br />

Ausnahmen zulassen.<br />

(3) Einnahmen und Ausgaben auf Einnahme- und Ausgabereste (Haushaltsreste)<br />

aus Vorjahren,<br />

1. für die im Haushaltsplan des laufenden Haushaltsjahres wiederum<br />

ein Titel vorgesehen ist, sind bei diesem zu buchen,<br />

2. für die im Haushaltsplan des laufendes Haushaltsjahres kein Titel<br />

vorgesehen ist, sind an der Stelle zu buchen, an der sie im Falle der<br />

Veranschlagung im Haushaltsplan vorzusehen gewesen wären.<br />

(4) Absatz 3 Nr. 2 gilt entsprechend für außerplanmäßige Einnahmen<br />

und Ausgaben.<br />

(5) Das Nähere regelt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem<br />

Landesrechnungshof.<br />

375

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!