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Die Form der Paradoxie - Uboeschenstein.ch

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Begriff Ausdruck, dass das Arrangement in Bezug auf seinen Wert betra<strong>ch</strong>tet wird, also<br />

daraufhin, ob <strong>der</strong> Ausdruck mit dem markierten o<strong>der</strong> mit dem unmarkierten Zustand<br />

identifiziert werden kann. <strong>Die</strong> Unters<strong>ch</strong>eidung zwis<strong>ch</strong>en „markiert“ und „unmarkiert“ geht<br />

einher mit <strong>der</strong> ersten Unters<strong>ch</strong>eidung. Wäre die erste Unters<strong>ch</strong>eidung beispielsweise die<br />

zwis<strong>ch</strong>en „gut“ und „s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>t“, würden alle folgenden im Li<strong>ch</strong>te dieser Unters<strong>ch</strong>eidung<br />

betra<strong>ch</strong>tet, wobei soweit no<strong>ch</strong> unbestimmt wäre, wel<strong>ch</strong>e Seite mit wel<strong>ch</strong>em Wert identifiziert<br />

wird. Für den Indikationenkalkül unters<strong>ch</strong>eidet die erste Unters<strong>ch</strong>eidung ganz allgemein<br />

zwis<strong>ch</strong>en dem markierten und unmar¬kierten Zustand o<strong>der</strong> Wert, weshalb wir im Folgenden<br />

bezügli<strong>ch</strong> des Wertes gelegentli<strong>ch</strong> auf die erste Unters<strong>ch</strong>eidung zurückkommen.<br />

Dass ein beliebiges Arrangement überhaupt mit einem <strong>der</strong> beiden Zustände identifiziert<br />

werden kann, ist bis zu dieser Stelle im Kalkül no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t erwiesen. Zu diesem Zweck<br />

werden die Axiome herangezogen und in eine dem Kalkül angepasste <strong>Form</strong> gebra<strong>ch</strong>t.<br />

<strong>Die</strong> Grundglei<strong>ch</strong>ungen<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung einer Markierung für einen (dur<strong>ch</strong> eine Unters<strong>ch</strong>ei¬dung)<br />

unters<strong>ch</strong>iedenen Zustand und <strong>der</strong> Einführung von Ausdrücken, die wir als die <strong>Form</strong> einer<br />

Anzahl von zusammenstehenden Markierungen <strong>der</strong> Unters<strong>ch</strong>eidung auffassen, die als<br />

Anzeige beabsi<strong>ch</strong>tigt sind, können die beiden Axiome, die im ersten Kapitel entdeckt wurden,<br />

formalisiert werden. Dabei wird <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Äquivalenz für Glei<strong>ch</strong>ungen benötigt, in denen<br />

die Ausdrücke auf beiden Seiten des Äquivalenzzei<strong>ch</strong>ens den glei<strong>ch</strong>en Wert haben. <strong>Die</strong> zwei<br />

Seiten einer Glei<strong>ch</strong>ung, die beiden äquiva¬lenten Ausdrücke, sind unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>, können<br />

aber miteinan<strong>der</strong> glei<strong>ch</strong> gesetzt werden, weil sie den glei<strong>ch</strong>en Wert haben. Äquivalenz<br />

bezieht si<strong>ch</strong> auf den Wert eines Ausdruckes.<br />

Nun werden die beiden Axiome aus dem ersten Kapitel <strong>der</strong> Laws of <strong>Form</strong> in die folgenden<br />

<strong>Form</strong>en <strong>der</strong> „Kondensation“ und <strong>der</strong> „Aufhebung“ gebra<strong>ch</strong>t. <strong>Die</strong> damit bezei<strong>ch</strong>neten<br />

Äquivalenzen von zwei Ausdrücken sind allgemeingültige <strong>Form</strong>en, die <strong>der</strong> ursprüngli<strong>ch</strong>en<br />

<strong>Form</strong> <strong>der</strong> Unters<strong>ch</strong>eidung entnommen sind. Für die formale Darstellung <strong>der</strong> Axiome ist zu<br />

bea<strong>ch</strong>ten, dass das Nennen als Nebeneinan<strong>der</strong> und das Kreuzen als Ineinan<strong>der</strong> <strong>der</strong> zwei<br />

crosses interpretiert werden.<br />

„Nun folgt aus Axiom 1: =<br />

Nenne dies die <strong>Form</strong> <strong>der</strong> Kondensation.“ (SPENCER BROWN 1997: 4)<br />

<strong>Die</strong> <strong>Form</strong> <strong>der</strong> Kondensation ist das Resultat <strong>der</strong> formalen (und symbo¬lis<strong>ch</strong>en) Umsetzung<br />

von „Wie<strong>der</strong>-Nennen ist Nennen“.<br />

„Lass jedes Token als Anweisung beabsi<strong>ch</strong>tigt sein, die Grenze <strong>der</strong> ersten Unters<strong>ch</strong>eidung<br />

zu kreuzen.“ (SPENCER BROWN 1997: 5)<br />

Das Token, also das Zei<strong>ch</strong>en für die Markierung einer Unters<strong>ch</strong>eidung, steht einerseits als<br />

Name für den markierten Zustand und an<strong>der</strong>erseits als Anweisung für die Kreuzung <strong>der</strong><br />

Grenze <strong>der</strong> ersten Unters<strong>ch</strong>eidung. Wir hatten diese doppelte Bedeutung des cross s<strong>ch</strong>on im<br />

Zusammenhang <strong>der</strong> Re<strong>ch</strong>tfertigung <strong>der</strong> Axiome des ersten Kapitels <strong>der</strong> Laws of <strong>Form</strong><br />

betra<strong>ch</strong>¬tet. Nun wird sie formal ausgedrückt. Es betrifft die Grenze <strong>der</strong> ersten<br />

Unters<strong>ch</strong>eidung, weil wir nur eine <strong>Form</strong> haben; jedes cross ist eine Kopie dieser <strong>Form</strong>.<br />

Das Kreuzen hat au<strong>ch</strong> eine Ri<strong>ch</strong>tung:<br />

„Lass die Kreuzung von dem Zustand weg erfolgen, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Innenseite des Tokens<br />

bezei<strong>ch</strong>net [angezeigt; F. L.] ist. Lass die Übers<strong>ch</strong>reitung in den Zustand erfolgen, <strong>der</strong> dur<strong>ch</strong><br />

das Token bezei<strong>ch</strong>net [angezeigt; F. L.] wird.“ (SPENCER BROWN 1997: 5)<br />

Haben wir eine Unters<strong>ch</strong>eidung getroffen und ein cross ges<strong>ch</strong>rieben, bedeutet das, dass wir<br />

die Grenze <strong>der</strong> Unters<strong>ch</strong>eidung in Ri<strong>ch</strong>tung auf den Raum kreuzen, <strong>der</strong> dur<strong>ch</strong> den<br />

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