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Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696

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Anforderungen mittels AHP zunächst geklärt werden, welche Kriterien für das<br />

vorliegende Entscheidungsproblem überhaupt relevant und welche davon lediglich<br />

vorteilhaft und nicht absolut notwendig sind. Hierzu soll eine „Vorabbefragung“<br />

dienen, die eine Typisierung der Anforderung nach dem folgenden Schema ermöglicht:<br />

Die Umsetzung einer Anforderung an eine logistische Anlage ist aus der Sicht des<br />

Bewerters<br />

• absolut wichtig, also von so fundamentaler Bedeutung, dass bei<br />

Nichterfüllung dieses Kriteriums der Erwerb der Anlage von vornherein<br />

ausgeschlossen wird, da ihre Funktionalität soweit eingeschränkt ist, dass<br />

sie nicht mehr von Nutzen ist<br />

• vorteilhaft, da im Sinne der Zweckbestimmung die Funktionalität und damit<br />

auch der Nutzen der Anlage erhöht wird<br />

• absolut unwichtig, also der Nutzen weder erhöht, noch geschmälert wird, so<br />

dass die Realisation der Anforderung nicht von Bedeutung ist<br />

• nicht unmittelbar abschätzbar und bedarf somit einer weiteren Analyse<br />

Bei der Erstellung des Fragebogens zur Anforderungsklassifizierung wurde die von<br />

Sakowski entwickelte Anforderungsgliederung in sechs Themenblöcke unterteilt und<br />

die Einordnung der Anforderungen in diese Struktur zum größten Teil übernommen. Es<br />

bestehen kleine Abweichungen, die nun erläutert werden sollen.<br />

Organisatorische Abweichungen<br />

Allgemein ist anzumerken, dass die monetären Anforderungen zum größten Teil in die<br />

zuvor vorgestellte ROI-Hierarchie integriert wurden und somit im Fragebogen nicht<br />

mehr aufgeführt werden. Eine vorherige Klassifizierung dieser Anforderungen ist<br />

ohnehin nicht erforderlich, da dieser Anforderungstyp stets nur eine Möglichkeit, nie<br />

aber ein absolutes Muss oder das genaue Gegenteil ausdrückt. Beispielsweise kann<br />

die Forderung von geringen Kosten nur optimal, nicht aber absolut erfüllt werden.<br />

Inhaltliche Abweichungen<br />

Die räumlich-betriebliche Anforderung „Die logistische Anlage muss zwischen Stetigund<br />

Unstetigförderung variabel sein“ ist überflüssig.<br />

Diese Forderung wird implizit ausgedrückt, wenn der Bewerter die beiden Kriterien<br />

“Die logistische Anlage muss stetig fördern“ und „Die logistische Anlage muss<br />

unstetig fördern“ als Muss-Anforderungen deklariert.<br />

Die räumlich-betrieblichen Anforderungen „Die logistische Anlage soll in den<br />

Abmessungen/beim Gewicht des Förderguts variabel sein“ wurde um eine weitere<br />

übergeordnete Anforderung ergänzt. Nur dann, wenn eine Variation der physikalischen<br />

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