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Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696

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14,3) als D bewertet wurde, ist es verwunderlich, dass zwei Anforderungen aus diesem<br />

Block bei der absoluten Bewertung auf dem letzten Rang zu finden sind, hingegen zwei<br />

Anforderungen aus C auf dem vierten Rang eher vorne liegen. Trotz zahlreicher<br />

Konformitäten zwischen den beiden Bewertungstechniken, sind also auch hier<br />

zahlreiche methodenbedingte Abweichungen zu finden.<br />

Bei der relativen Gewichtung durch S3.1 hat sich eine weitere Besonderheit gezeigt.<br />

Der paarweise Vergleich der einzelnen Anforderungsblöcke B, C und D führte zu einer<br />

hohen Inkonsistenz (19%), die der Befragte nicht zu verantworten hat. Aufgrund der<br />

beschränkten AHP-Skala können Inkonsistenzen unter gewissen Voraussetzungen<br />

nicht vermieden werden. Der Befragte war der Meinung, dass gilt: B = 1/6 C und B = 6<br />

D. Um konsistent zu entscheiden, hätte er folgende Bewertung vornehmen müssen: C<br />

= 36 D. Da als maximale Wertung nur C = 9 D möglich ist, ergibt sich aufgrund der<br />

ersten zwei Paarvergleiche ein derart hoher Inkonsistenzfaktor. Das<br />

Bewertungsergebnis muss folglich, wie dargestellt, akzeptiert werden.<br />

Anders als bei S3.1 zeigt sich bei S3.2 wiederum eine extreme Abweichung zwischen<br />

den beiden Bewertungsmethoden. Der globale Rang weißt keine Gemeinsamkeiten<br />

auf. Über 85% der Ränge liegen mehr als eine Position auseinander. In 78,57% gilt dies<br />

auch für Rangdifferenzen größer als 2. Abweichungen größer 3 sind für die<br />

Anforderungen B4, B5, A2.1, A2.2, A3.2.2, A6, D1, D6 und D2.6 zu verzeichnen. Der<br />

Anforderungsblock C, der um den Faktor 3 weniger wichtig als B und C ist, weist bei<br />

der absoluten Bewertung dennoch drei mal den Rang 1 auf. Auch sind weder der erste<br />

noch der letzte Rang identisch. Selbst der lokale Rang zeigt nur einige<br />

Übereinstimmungen, oftmals sind im Vergleich sogar Widersprüche festzustellen.<br />

4.2.5 Analyse der verdichteten relativen und absoluten Bewertungen von S2,<br />

S3.1 und S3.2<br />

Ein Vergleich der stakeholderbezogenen relativen Bewertungen der Kann-<br />

Anforderungen hat ergeben, dass nur 4,55% vollständig übereinstimmen, immerhin<br />

aber 59,09% teilweise identisch sind, also zwei von drei Befragten gleich geurteilt<br />

haben. Nur 13,63% weisen eine ungleiche Orientierung der jeweiligen Wertung auf.<br />

Das bedeutet, dass ein Stakeholder im Vergleich zu den anderen beiden die<br />

Anforderung als wichtig bzw. unwichtig eingestuft hat. In 63,64% der Fälle liegen<br />

allerdings mindestens zwei der insgesamt drei Wertungen über drei AHP-<br />

Skalenpunkte auseinander. Da eine Mittelwertbildung bekanntermaßen zu einer<br />

Nivellierung der zu mittelnden Werte führt, müssen die sich aus der Verdichtung<br />

ergebenen Präferenzen stets kritisch betrachtet werden.<br />

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