Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696
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14,3) als D bewertet wurde, ist es verwunderlich, dass zwei Anforderungen aus diesem<br />
Block bei der absoluten Bewertung auf dem letzten Rang zu finden sind, hingegen zwei<br />
Anforderungen aus C auf dem vierten Rang eher vorne liegen. Trotz zahlreicher<br />
Konformitäten zwischen den beiden Bewertungstechniken, sind also auch hier<br />
zahlreiche methodenbedingte Abweichungen zu finden.<br />
Bei der relativen Gewichtung durch S3.1 hat sich eine weitere Besonderheit gezeigt.<br />
Der paarweise Vergleich der einzelnen Anforderungsblöcke B, C und D führte zu einer<br />
hohen Inkonsistenz (19%), die der Befragte nicht zu verantworten hat. Aufgrund der<br />
beschränkten AHP-Skala können Inkonsistenzen unter gewissen Voraussetzungen<br />
nicht vermieden werden. Der Befragte war der Meinung, dass gilt: B = 1/6 C und B = 6<br />
D. Um konsistent zu entscheiden, hätte er folgende Bewertung vornehmen müssen: C<br />
= 36 D. Da als maximale Wertung nur C = 9 D möglich ist, ergibt sich aufgrund der<br />
ersten zwei Paarvergleiche ein derart hoher Inkonsistenzfaktor. Das<br />
Bewertungsergebnis muss folglich, wie dargestellt, akzeptiert werden.<br />
Anders als bei S3.1 zeigt sich bei S3.2 wiederum eine extreme Abweichung zwischen<br />
den beiden Bewertungsmethoden. Der globale Rang weißt keine Gemeinsamkeiten<br />
auf. Über 85% der Ränge liegen mehr als eine Position auseinander. In 78,57% gilt dies<br />
auch für Rangdifferenzen größer als 2. Abweichungen größer 3 sind für die<br />
Anforderungen B4, B5, A2.1, A2.2, A3.2.2, A6, D1, D6 und D2.6 zu verzeichnen. Der<br />
Anforderungsblock C, der um den Faktor 3 weniger wichtig als B und C ist, weist bei<br />
der absoluten Bewertung dennoch drei mal den Rang 1 auf. Auch sind weder der erste<br />
noch der letzte Rang identisch. Selbst der lokale Rang zeigt nur einige<br />
Übereinstimmungen, oftmals sind im Vergleich sogar Widersprüche festzustellen.<br />
4.2.5 Analyse der verdichteten relativen und absoluten Bewertungen von S2,<br />
S3.1 und S3.2<br />
Ein Vergleich der stakeholderbezogenen relativen Bewertungen der Kann-<br />
Anforderungen hat ergeben, dass nur 4,55% vollständig übereinstimmen, immerhin<br />
aber 59,09% teilweise identisch sind, also zwei von drei Befragten gleich geurteilt<br />
haben. Nur 13,63% weisen eine ungleiche Orientierung der jeweiligen Wertung auf.<br />
Das bedeutet, dass ein Stakeholder im Vergleich zu den anderen beiden die<br />
Anforderung als wichtig bzw. unwichtig eingestuft hat. In 63,64% der Fälle liegen<br />
allerdings mindestens zwei der insgesamt drei Wertungen über drei AHP-<br />
Skalenpunkte auseinander. Da eine Mittelwertbildung bekanntermaßen zu einer<br />
Nivellierung der zu mittelnden Werte führt, müssen die sich aus der Verdichtung<br />
ergebenen Präferenzen stets kritisch betrachtet werden.<br />
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