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Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696

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miteinander verglichen werden müssen. Im Hinblick auf die Konsistenz könnten<br />

Schwierigkeiten bei der Befragung vermutet werden. Bei der Durchführung konnte<br />

erstaunlicherweise aber beobachtet werden, dass nur einer der Stakeholder nicht auf<br />

Anhieb einen Inkonsistenzfaktor kleiner oder gleich 10% erhielt. Nach zweimaliger<br />

Wiederholung dieses Befragungsblocks konnte jedoch auch bei S3.2 ein akzeptabler<br />

Faktor erzielt werden. Hierbei beschäftigte sich der Stakeholder nochmals intensiver<br />

mit seinen Bewertungen, hinterfragte nochmals die Definitionen der einzelnen<br />

Anforderungen und bewertete dann konsistent.Gerade hierbei wurde deutlich, dass es<br />

einerseits wichtig ist, dass die Anforderungen exakt und verständlich definiert werden<br />

und andererseits diese Art der Befragung zu einer intensiveren Auseinandersetzung<br />

der Stakeholder mit der Bewertung führt.<br />

4.2.4 Analyse der relativen und absoluten Einzelbewertung von S2, S3.1 und<br />

S3.2<br />

Ein Vergleich zwischen den relativen und absoluten Wertungen von S2 zeigt, dass nur<br />

7,14% der Anforderungen im globalen Rang vollständig übereinstimmen. Die Abstände<br />

sind zu 64,29% größer 1 und zur Hälfte größer als 2. Die Anforderungen A8, B5, A2.1<br />

und A2.2, sowie D2.1, D2.6 und D4.3 liegen über drei Positionen auseinander.<br />

Desweiteren ist zu verzeichnen, dass der erste Rang identisch und der zweite<br />

zumindest widerspruchsfrei ist. Dies gilt auch für den letzten Rang. Der Vergleich der<br />

lokalen Ränge zeigt eine vollständige Übereinstimmung.<br />

Die Ergebnisse der AHP-Befragung machen deutlich, dass die Anforderungen aus den<br />

Blöcken B und C sehr viel wichtiger (Faktor 9,01) als diejenigen aus D sind. Dies deckt<br />

sich mit der Aussage des Experten nach Abschluss der Befragung. Die absolute<br />

Bewertung zeigt jedoch teilweise ein völlig anderes Bild. Die Hälfte der Anforderungen<br />

aus Block B und C sind dem letzten Rangplatz zugeordnet. Umgekehrt ist<br />

beispielsweise A2.1 laut AHP dem achten Rangplatz zuzuordnen, in der absoluten<br />

Bewertung ist dieselbe Anforderungen auf dem ersten Rang zu finden.<br />

Im Gegensatz zu S2 stimmen bei S3.1 die globalen Ränge zu 14,29% überein. Die<br />

Abweichungen sind zusätzlich deutlich geringer: Größer als 1 in 35,71% und größer 2<br />

in nur 21,43% der Fälle. Differenzen größer als drei Rangplätze sind nur für D6 und<br />

D2.6 zu beobachten. Der erste Rang ist identisch, bis Rang 8 liegen keine<br />

Widersprüche vor. Auch der letzte Rang ist widerspruchsfrei. Im lokalen Rang sind<br />

keine Widersprüche, aber auch teilweise keine vollständigen Übereinstimmungen<br />

festzustellen.<br />

Im Hinblick darauf, dass der Anforderungsblock C mittels AHP sehr viel höher (Faktor<br />

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