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Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696

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26,47% der Fälle eine vollständige Übereinstimmung vorliegt. Eine gegensätzliche<br />

Ausrichtung liegt zu 38,24% vor. Diese Quote liegt nur knapp über der von S3.1. Hieran<br />

zeigt sich nochmals die Notwendigkeit einer erneuten Erhebung der absoluten Werte.<br />

4.2.6 Anmerkungen zur absoluten und relativen Gewichtung der Kann-<br />

Anforderungen aus Block B, C und D<br />

Nach Abschluss der absoluten und relativen Bewertung der Kann-Anforderung wurde<br />

deutlich, dass sich die Befragten hinsichtlich der Definitionen einzelner<br />

Anforderungen nicht sicher oder einig waren. Da die Interpretation aber einen<br />

entscheidenden Einfluss auf die Bewertung hat, sollen die kritischen Anforderungen<br />

aller drei Anforderungsarten abschließend diskutiert werden.<br />

B) Technische Spezifikationen:<br />

Die Forderung nach einem behindertengerechten Aufbau der logistischen Anlage<br />

wurde bei der vorangegangenen Befragung von einem der Stakeholder genannt und<br />

somit nachträglich integriert. Die Diskussion dieser Anforderung bei der absoluten und<br />

relativen Bewertung hat hingegen ergeben, dass die allgemeinen Voraussetzungen für<br />

körperlich beeinträchtigte Mitarbeiter momentan nicht gegeben sind und somit eine<br />

Beschäftigung in absehbarer Zukunft gar nicht möglich ist. Deshalb ist auch ein<br />

behindertengerechter Aufbau der anzuschaffenden Anlage grundsätzlich<br />

uninteressant. Dass die Anforderung B5 von allen Befragten bei der Klassifizierung als<br />

vorteilhaft und nicht als absolut unwichtig eingestuft wurde, hängt damit zusammen,<br />

dass keiner dies grundsätzlich ausschließen wollte.<br />

C) Produktionstechnische Spezifikationen:<br />

Auffällig ist, dass die produktionstechnischen Anforderungen A2.1 und A2.2 (stetige<br />

und unstetige Förderung) in der Anforderungsklassifizierung sowie der absoluten und<br />

relativen Bewertung völlig unterschiedlich gewichtet wurden. Die Bewertung von S2<br />

ergibt, dass eine stetige Förderung „vorteilhaft“, eine unstetige Förderung hingegen<br />

„absolut unwichtig“ ist. Die Befragung von S3.1 zeigt, dass A2.1 „absolut unwichtig“,<br />

A2.2 hingegen „absolut wichtig“ ist. S3.2 bewertete A2.2 identisch, deklarierte aber<br />

A2.1 als „vorteilhaft“, so dass der Wunsch nach einer variablen Förderfrequenz<br />

ausgedrückt wird.<br />

Nach Abschluss der absoluten Bewertung der Kann-Anforderungen wurde durch<br />

Hinterfragen deutlich, dass alle Befragten die gleiche Lösung anstreben. Wird die<br />

Ware im Wareneingang angeliefert, so soll sie stetig ins AKL befördert werden. Da die<br />

Anlieferung diskontinuierlich erfolgt, muss die logistische Anlage aber nicht<br />

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