Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696
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26,47% der Fälle eine vollständige Übereinstimmung vorliegt. Eine gegensätzliche<br />
Ausrichtung liegt zu 38,24% vor. Diese Quote liegt nur knapp über der von S3.1. Hieran<br />
zeigt sich nochmals die Notwendigkeit einer erneuten Erhebung der absoluten Werte.<br />
4.2.6 Anmerkungen zur absoluten und relativen Gewichtung der Kann-<br />
Anforderungen aus Block B, C und D<br />
Nach Abschluss der absoluten und relativen Bewertung der Kann-Anforderung wurde<br />
deutlich, dass sich die Befragten hinsichtlich der Definitionen einzelner<br />
Anforderungen nicht sicher oder einig waren. Da die Interpretation aber einen<br />
entscheidenden Einfluss auf die Bewertung hat, sollen die kritischen Anforderungen<br />
aller drei Anforderungsarten abschließend diskutiert werden.<br />
B) Technische Spezifikationen:<br />
Die Forderung nach einem behindertengerechten Aufbau der logistischen Anlage<br />
wurde bei der vorangegangenen Befragung von einem der Stakeholder genannt und<br />
somit nachträglich integriert. Die Diskussion dieser Anforderung bei der absoluten und<br />
relativen Bewertung hat hingegen ergeben, dass die allgemeinen Voraussetzungen für<br />
körperlich beeinträchtigte Mitarbeiter momentan nicht gegeben sind und somit eine<br />
Beschäftigung in absehbarer Zukunft gar nicht möglich ist. Deshalb ist auch ein<br />
behindertengerechter Aufbau der anzuschaffenden Anlage grundsätzlich<br />
uninteressant. Dass die Anforderung B5 von allen Befragten bei der Klassifizierung als<br />
vorteilhaft und nicht als absolut unwichtig eingestuft wurde, hängt damit zusammen,<br />
dass keiner dies grundsätzlich ausschließen wollte.<br />
C) Produktionstechnische Spezifikationen:<br />
Auffällig ist, dass die produktionstechnischen Anforderungen A2.1 und A2.2 (stetige<br />
und unstetige Förderung) in der Anforderungsklassifizierung sowie der absoluten und<br />
relativen Bewertung völlig unterschiedlich gewichtet wurden. Die Bewertung von S2<br />
ergibt, dass eine stetige Förderung „vorteilhaft“, eine unstetige Förderung hingegen<br />
„absolut unwichtig“ ist. Die Befragung von S3.1 zeigt, dass A2.1 „absolut unwichtig“,<br />
A2.2 hingegen „absolut wichtig“ ist. S3.2 bewertete A2.2 identisch, deklarierte aber<br />
A2.1 als „vorteilhaft“, so dass der Wunsch nach einer variablen Förderfrequenz<br />
ausgedrückt wird.<br />
Nach Abschluss der absoluten Bewertung der Kann-Anforderungen wurde durch<br />
Hinterfragen deutlich, dass alle Befragten die gleiche Lösung anstreben. Wird die<br />
Ware im Wareneingang angeliefert, so soll sie stetig ins AKL befördert werden. Da die<br />
Anlieferung diskontinuierlich erfolgt, muss die logistische Anlage aber nicht<br />
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