Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696
Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696
Technical Report 0901 Sonderforschungsbereich 696 ... - SFB 696
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
unentwegt fördern. Die verschiedenen Antworten basieren nur auf einer<br />
unterschiedlich Interpretation der Begriffe „stetig“ und „unstetig“.<br />
Da die Anforderungsverdichtung ergeben hat, dass sowohl A2.1, als auch A2.2 als<br />
vorteilhaft deklariert wurden, implizierte dies die Forderung nach einer variablen<br />
Förderfrequenz. Diese neu formulierte Anforderung wurde deshalb in die absolute und<br />
relative Bewertung integriert. Unabhängig von den Ergebnissen der einzelnen<br />
Befragungen ist hingegen letztlich davon auszugehen, dass A2.1 eine Muss-<br />
Anforderung darstellt, A2.2 hingegen „völlig unwichtig“ ist. Letzteres gilt<br />
dementsprechend auch für die neu definierte Anforderung A2.<br />
Die Anforderung A3.2.2 (schienenloser Betrieb der Anlage) wurde von S3.1 und S3.2 als<br />
„absolut wichtig“, von S2 hingegen als „absolut unwichtig“ eingestuft. Deshalb hat die<br />
Verdichtung der Klassifizierung ergeben, dass A3.2.2 als Kann-Anforderung bewertet<br />
werden soll. Da hiermit aber ausschließlich Bodenschienen gemeint sind, hat auch S2<br />
im Nachhinein diese Anforderung als „absolut wichtig“ eingestuft. Diese stellt folglich<br />
auch nach der Verdichtung eine Muss-Anforderung dar.<br />
Bezüglich der Anforderung C3 hat die Befragung ergeben, dass das Fördergutgewicht<br />
auf 50 kg beschränkt ist, da das AKL dieses Höchstgewicht vorschreibt. Somit sind<br />
keine Extremgewichte erforderlich und diese Anforderung „absolut unwichtig“. Da aus<br />
der Definition nicht hervorgeht, welche Fördergutgewichte als „hoch“ einzustufen<br />
sind, haben die Befragten die Anforderung bei der Klassifizierung als „absolut wichtig“<br />
bzw. „vorteilhaft“ eingestuft. Bei der Bewertung der Kann-Anforderungen wurde aber<br />
deutlich, dass C3 im Sinne der ursprünglichen Intention „absolut unwichtig“ ist.<br />
D) Informationsverarbeitungsanforderungen:<br />
Die sich der absoluten und relativen Befragung anschließende Diskussion hat<br />
außerdem ergeben, dass die logistische Anlage weder ein Datenverarbeitungssystem<br />
noch Warn- und Prüfsysteme sowie ein Informationsübertragungssystem aufweisen<br />
muss, da bereits alle Anforderungen im Ist-Zustand realisiert sind. Die Befragten sind<br />
zuvor jedoch davon ausgegangen, dass sich die Informationsanforderungen nicht<br />
zwangsläufig auf die anzuschaffende Anlage beziehen, sondern auch extern erfüllt<br />
werden können. Die einzelnen Gewichtungen bezüglich der Existenz der Komponenten<br />
sowie deren spezifischen Eigenschaften sind folglich im Hinblick auf das<br />
ursprüngliche Verständnis der Bewerter zu interpretieren.<br />
- 185 - <strong>SFB</strong> <strong>696</strong>