75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.
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<strong>Jahre</strong>srythmus stattfindenden Steuerklärungen <strong>und</strong> darauf gründenden Überprüfungen<br />
der Geschäftsführung des <strong>Verein</strong>s, zuletzt 1999, erneut ausgesprochen worden.<br />
Der Anstieg der Mitgliederzahl des <strong>Verein</strong>s in den 70er <strong>Jahre</strong>n machte eine weitere<br />
Verbesserung der inneren <strong>Verein</strong>sverfassung erforderlich. Die Satzung wurde 1977<br />
daher auch aufgr<strong>und</strong> der mit ihr bis dahin gewonnenen Erfahrungen eingehend<br />
überarbeitet, von Ordnungsvorschriften, die lediglich die Ausübung der Fischerei<br />
betrafen, befreit <strong>und</strong> in ein modernes <strong>Verein</strong>sstatut umgewandelt. Zugleich wurde<br />
hinsichtlich der Ausübung der Fischerei auf der Gr<strong>und</strong>lage eines weiteren Entwurfes<br />
des Verfassers vom Vorstand eine erste eigene Gewässerordnung erlassen. Satzung<br />
<strong>und</strong> Gewässerordnung wurden den Mitgliedern als gesonderte Druckwerke in<br />
handlichen Formaten zur Verfügung gestellt.<br />
Im <strong>Jahre</strong> 1981 wurde die Satzung erneut in zentralen Punkten abgeändert <strong>und</strong> ergänzt,<br />
um den <strong>Verein</strong>szweck weiter zu präzisieren. In das Heft mit dem Neudruck<br />
der Satzung wurde auch die 1980/81 verabschiedete Jugendordnung des <strong>Verein</strong>s<br />
aufgenommen. Ergänzt wurde das Regelwerk des <strong>Verein</strong>s durch die 1983 beschlossene<br />
Ehrungsordnung sowie die 1984 entstandenen “Richtlinien zur Vergabe<br />
der Silbernen Forelle <strong>und</strong> des Goldenen Karpfen”.<br />
Nach mehreren zwischenzeitlich erfolgten Änderungen ist - wie bereits ausgeführt -<br />
auch die Gewässerordnung im <strong>Jahre</strong> 1985 völlig überarbeitet <strong>und</strong> den <strong>Verein</strong>smitgliedern<br />
als Neudruck ausgehändigt worden. Aber schon ein Jahr später 1986 mußte<br />
die Gewässerordnung abgeändert werden. Anlaß war das Verbot des Fischens mit<br />
lebenden Köderfischen <strong>und</strong> das Gebot, bei der Landung eines Fisches einen Unterfangkescher<br />
zu verwenden. Aufgr<strong>und</strong> jeweils zwischenzeitlich gemachter weiterer<br />
Erfahrungen mußte die Gewässerordnung - jeweils verb<strong>und</strong>en mit einem entsprechenden,<br />
an die Mitglieder ausgehändigten Neudruck - in den <strong>Jahre</strong>n 1991 <strong>und</strong> 1998<br />
wiederum geändert werden. Die - vorerst - letzte Änderung der Gewässerordnung<br />
wurde 1999 vorgenommen.<br />
Die tierschutzrechtlichen Entwicklungen im <strong>Verein</strong> machten 1985 die bereits erwähnte,<br />
für das <strong>Verein</strong>sleben jener <strong>Jahre</strong> folgenreiche Änderung der <strong>Verein</strong>ssatzung<br />
erforderlich, als das bis dahin seit 1980 satzungsmäßig festgeschriebene Wettfischen<br />
abgeschafft wurde.<br />
Eine weitere Änderung der Satzung 1987 verlängerte die Amtszeit des Vorstandes<br />
von zwei auf drei <strong>Jahre</strong>, eine Zeit, die - nach Ansicht des Verfassers - immer noch zu<br />
kurz bemessen ist.<br />
1989/90 zog der <strong>Verein</strong> die Konsequenz aus schwerwiegenden politischen Konstellationen,<br />
die sich in der <strong>Angel</strong>fischerei allgemein ergeben hatten. Die Anglervereine,<br />
die sich neben der Nutzung der Ressourcen der Natur durch Fischfang seit jeher der<br />
Natur <strong>und</strong> Umwelt verb<strong>und</strong>en gefühlt <strong>und</strong> sich um sie <strong>und</strong> ihren Schutz bemüht<br />
hatten <strong>und</strong> deswegen durchaus als die ersten Umweltschützer überhaupt anzusehen<br />
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