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75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.

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sten (Meerrabe) beheimateter Vogel, niemals heimisch. In den letzten 20 <strong>Jahre</strong>n hat<br />

er sich jedoch an zahlreichen Plätzen in der B<strong>und</strong>esrepublik explosionsartig ausgebreitet<br />

<strong>und</strong> Fischzüchter <strong>und</strong> Fischereiberechtigte in Angst <strong>und</strong> Schrecken versetzt,<br />

so z.B. an den Inntal-Stauseen in Bayern, am Bodensee, in Schleswig-Holstein <strong>und</strong><br />

auch am Niederrhein. Ihre durch nichts regulierte Vermehrung veranlaßt sie, bei<br />

ihren Winterwanderungen von der Küste ins Binnenland, ihren Fraßraum immer<br />

weiter auszudehnen. So sind sie von Holland <strong>und</strong> dem unteren Niederrhein her<br />

einwandernd in unseren Bereich <strong>und</strong> inzwischen auch weit darüber hinaus nach<br />

Süden vorgedrungen.<br />

Da der Vogel, der keinerlei natürliche Feinde hat, unverständlicherweise vollständigen<br />

Schutz genießt <strong>und</strong> nicht bejagt werden darf, stehen alle Fischereiberechtigten<br />

dem Problem machtlos gegenüber. Man kann nur hoffen, dass die Schutzbestimmungen<br />

auf längere Sicht so gelockert werden, dass die Vermehrung der Vögel <strong>und</strong><br />

damit der Fraßdruck auf die Fischbestände <strong>und</strong> deren existentielle Gefährdung vermindert<br />

werden. Der Umstand, dass der Vogel inzwischen aus der strengsten<br />

Schutzgarantie des Anhanges I zur Europäischen Vogelschutzrichtlinie in den weniger<br />

hohen Schutzbereich des Anhanges II genommen worden ist, <strong>und</strong> die Gedanken,<br />

des Problems mit einem sogenannten Kormoranmanagement Herr zu werden,<br />

sind ebenso zu begrüßen, wie Entscheidungen der Landesregierungen von Bayern,<br />

Baden-Württemberg <strong>und</strong> Schleswig-Holstein, die seit einiger Zeit einen - begrenzten<br />

- Abschuß der Schadvögel zulassen.<br />

Naturschutz für den Stockemer See<br />

Der Landschaftsplan Niederkassel -<br />

Die bedeutendste Änderung der Verhältnisse am Stockemer See ergab sich im<br />

Frühjahr 1992. Mit Verfügung vom 16.3.1992 genehmigte der Regierungspräsident<br />

in Köln den vom Kreistag des Rhein-Sieg-Kreis am 17.10.1991 als Satzung beschlossenen<br />

Landschaftsplan Niederkassel, der sodann mit seiner öffentlichen Bekanntmachung<br />

am 11.4.1992 in Kraft trat.<br />

Durch den Landschaftsplan Niederkassel sind im Stadtgebiet drei Naturschutzgebiete,<br />

ein Landschaftsschutzgebiet <strong>und</strong> ein Naturdenkmal festgesetzt worden. Eines<br />

der insgesamt mit dem Landschaftsplan verfolgten Entwicklungsziele ist die Wiederherstellung<br />

einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer<br />

Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft. Dieses<br />

Entwicklungsziel gilt für mehrere Kiesgruben im Stadtgebiet von Niederkassel,<br />

darunter auch die Abgrabung Stockemer See. In der Begründung dazu heißt es: Die<br />

vorhandenen Kiesgruben bieten für den Naturschutz die Chance, wertvolle Lebensräume<br />

für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere aus 2. Hand zu schaffen. Das Ziel wird erreicht, indem<br />

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