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75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.

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30.5.1991 über die fischereiliche Tätigkeit des <strong>Verein</strong>s an der Laach einen außerordentlichen<br />

Arbeitsaufwand erfordert.<br />

Zur Vorbereitung eines nach den einschlägigen Bestimmungen bei der Verpachtung<br />

forstfiskalischer Gewässer einzuholenden Gutachtens der Landesanstalt für Fischerei<br />

NW fand am 6.11.1991 im Beisein von <strong>Verein</strong>svertretern eine Elektrobefischung der<br />

Laach durch die Landesanstalt statt, die einen ungewöhnlich hohen Bestand an Aalen<br />

ergab. Einen Monat später, am 6.12.1991, führte die Landesanstalt eine Begehung<br />

des Gewässers <strong>und</strong> seiner Ufer durch, an welcher neben <strong>Verein</strong>svertretern, Vertreter<br />

des Verpächters, der Kreisfischereiberater, die Landschaftsbehörde des Rhein-<br />

Sieg-Kreises sowie Vertreter von Naturschutzorganisationen teilnahmen. Man macht<br />

sich keine Vorstellung davon, welche – teils geradezu abwegigen - Gedanken bei<br />

dieser Gelegenheit entwickelt wurden, die alle nur ein Ziel verfolgten, die Fischerei<br />

zu beschränken. Dies zwang den Verfasser dazu, in einem 10 Seiten langen, an die<br />

Landesanstalt für Fischerei gerichteten Positionspapier vom 18.12.1991 die Auffassung<br />

des <strong>Verein</strong>s zu diesen Gedanken <strong>und</strong> dessen eigene Vorstellungen zur fischereilichen<br />

Bewirtschaftung des Gewässers darzulegen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der vorgetragenen Fakten <strong>und</strong> Ansichten fand am 4.2.1992 im Staatlichen<br />

Forstamt in Siegburg ein weiterer Besprechungstermin statt, an welchem neben der<br />

Landesanstalt für Fischerei wiederum das Staatliche Forstamt Siegburg, die Untere<br />

Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreis, der Kreisfischereiberater sowie Vertreter<br />

des <strong>Verein</strong>s teilnahmen. Nach ausführlicher <strong>und</strong> teils sehr kontroverser Diskussion,<br />

in welcher einige aus der Sicht des <strong>Verein</strong>s keinesfalls akzeptable, auf eine unvertretbare<br />

Beschränkung der Fischerei gerichtete Forderungen des Naturschutzes abgewehrt<br />

werden konnten, wurde schließlich eine allseits annehmbare Einigung erzielt.<br />

Dabei mußte der <strong>Verein</strong> u.a. aber auch ein Verbot für Fischbesatz in der Laach<br />

hinnehmen. Der ausgehandelte Vertragsinhalt wurde in einem nachfolgend erstatteten,<br />

neun Druckseiten starken Gutachten der Landesanstalt für Fischerei vom<br />

13.3.1992 über die fischereiliche Nutzung der <strong>Rheidt</strong>er Laach dargestellt. Bei den<br />

Verhandlungen war u.a. auch Einigkeit über eine maßvolle Anhebung des Pachtzinses<br />

erzielt worden. Die Voraussetzungen für den Vertagsabschluß schienen gegeben.<br />

Zur Überraschung des <strong>Verein</strong>s teilte das Forstamt Siegburg jedoch Ende August<br />

1992 mit, die Höhere Forstbehörde in Bonn habe den ausgehandelten Pachtzins als<br />

zu gering bezeichnet, ihrerseits ein Ertragswertgutachten der Landesanstalt für Fischerei<br />

eingeholt <strong>und</strong> verlange nunmehr auf dessen Gr<strong>und</strong>lage einen Pachtzins, der<br />

siebenmal (!) höher liege als der bisherige. Nun “begannen die Puppen zu tanzen”.<br />

Der <strong>Verein</strong> unterrichtete Kreisfischereiberater Heinrich Ollig über die entstandene<br />

Lage <strong>und</strong> bat ihn um Hilfe. In einer ersten Maßnahme wurde der allerdings erfolglos<br />

verlaufene Versuch unternommen, die Landesanstalt für Fischerei bei einer persönlichen<br />

Vorsprache dort am 23.9.1992 zu einer Überprüfung ihres Ertragswertgutachtens<br />

zu veranlassen.<br />

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