75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.
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Die Rheinfischereigenossenschaft erklärte nunmehr, die Fischereirechte an der<br />
<strong>Rheidt</strong>er Laach müßten öffentlich meistbietend versteigert werden. Dies hätte die<br />
Gefahr heraufbeschworen, dass entweder der Pachtzins in “schwindelnde” Höhen<br />
getrieben worden wäre oder gar ein auswärtiger <strong>Verein</strong> den <strong>Angel</strong>sportverein <strong>Rheidt</strong><br />
e.V. durch ein höheres Gebot von der Laach ausgeschlossen hätte. Welche katastrophalen<br />
Folgen (z.B. Konkurrenz durch einen zweiten im selben Ortsteil tätigen<br />
<strong>Verein</strong>, Mitgliederverlust usw.) sich hieraus für den <strong>Verein</strong> ergeben hätten, kann man<br />
sich ohne große Phantasie vorstellen.<br />
In zähen <strong>und</strong> schwierigen Verhandlungen, die sich unter Mobilisierung aller persönlichen<br />
Kontakte des Verfassers bis Anfang 1981 hinzogen, gelang es schließlich,<br />
die Rheinfischereigenossenschaft <strong>und</strong> die hinter ihr stehenden Behörden von der<br />
meistbietenden Versteigerung abzubringen, obwohl diese den Landesrechnungshof<br />
“im Nacken sitzen” hatten, der bekanntlich an möglichst hohen Staatseinnahmen<br />
interessiert ist.<br />
Auf das unablässige Drängen des Verfassers hin trafen schließlich im Januar 1981<br />
die Vertreter der Rheinfischereigenossenschaft, der Höheren Forstbehörde Bonn, des<br />
Forstamtes Siegburg <strong>und</strong> der Unteren Fischereibehörde Siegburg sowie der Fischereiberater<br />
des Rhein-Sieg-Kreises <strong>und</strong> die Vertreter des <strong>Verein</strong>s an der <strong>Rheidt</strong>er<br />
Laach zu einer Ortsbesichtigung zusammen <strong>und</strong> besprachen anschließend die Einzelheiten<br />
eines neuen Pachtvertrages. In der vielstündigen Besprechung ergaben sich<br />
das weitere Problem der Höchstzahl der ausgebbaren Fischereierlaubnisscheine zum<br />
einen <strong>und</strong> das Problem der Höhe des Pachtzinses zum anderen. Nachdem die<br />
Rheinfischereigenossenschaft in Vorgesprächen einen vom Verfasser jedoch als<br />
unannehmbar bezeichneten Betrag von 3500,-- DM pro Jahr genannt hatte, bestand<br />
sie nunmehr - unter Berufung auf ein Gutachten des Fischereidezernenten beim<br />
Ministerium auf einem Betrag von 2500,-- DM. Dieser wurde seitens des <strong>Verein</strong>s<br />
aber immer noch als zu hoch angesehen, wobei diese Meinung allerdings vom örtlichen<br />
Fischereiberater <strong>und</strong> von der Unteren Fischereibehörde in Siegburg geteilt<br />
wurde.<br />
In den folgenden Wochen - hinsichtlich der Zahl der Erlaubnisscheine war eine<br />
Einigung erreicht worden - wurde konsequent daraufhin gearbeitet, eine Herabsetzung<br />
des Pachtpreises von 2500,- DM zu erreichen. Dabei konnte sich der <strong>Verein</strong> u.a.<br />
auch auf ein zwischenzeitlich erstattetes Gutachten des damaligen Kreis-<br />
Fischereiberaters Heinrich Ollig stützen, das den fischereilichen Wert der <strong>Rheidt</strong>er<br />
Laach erheblich geringer einstufte. Die Höhere Forstbehörde Bonn, die sich nach wie<br />
vor auf das Gutachten des Fischereidezernenten im Ministerium berief, war jedoch<br />
nicht bereit, eine Herabsetzung des Pachtpreises von 2500,-- DM vorzunehmen <strong>und</strong><br />
drohte erneut mit einer öffentlichen Ausschreibung. In dieser Situation wurde seitens<br />
des <strong>Verein</strong>s zunächst der Betrag von 2500,-- DM akzeptiert <strong>und</strong> ein entsprechender<br />
Vertrag unterschrieben.<br />
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