75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.
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Sanden angesichts einer guten wirtschaftlichen Konjunktur mit einem beträchtlichen<br />
technischen Aufwand <strong>und</strong> mit enormem Tempo betrieb. Vorstehende Fotos machen<br />
die damalige Situation deutlich.<br />
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Nicht unerwähnt soll bleiben, dass im<br />
<strong>Jahre</strong> 1983 bei den Baggerarbeiten der<br />
Backenzahn eines Mammuts gef<strong>und</strong>en<br />
wurde.<br />
Die Abgrabung von Kies <strong>und</strong> Sand unterliegt<br />
dem Abgrabungsgesetz, das den<br />
Städten <strong>und</strong> Gemeinden große Einwirkungsmöglichkeiten<br />
auf die Art <strong>und</strong> Weise<br />
der Abgrabung <strong>und</strong> damit auf die Betriebsführung<br />
gewährt. Im Gebiet des<br />
Stockemer See befinden sich neben Kies<br />
<strong>und</strong> Sand aber auch Lagerstätten von<br />
Quarzsand. Dessen Abbau richtet sich<br />
nach den Vorschriften des Bergrechts.<br />
Dies gab der Firma Rhein-Umschlag die<br />
Möglichkeit, ihre Abgrabung insgesamt<br />
dem Bergrecht zu unterstellen. Nachdem<br />
die Firma davon Gebrauch gemacht hatte,<br />
wurde die Zuständigkeit des Bergamtes in<br />
Düren als Landesbehörde begründet <strong>und</strong><br />
die der Stadt Niederkassel beendet.<br />
Entsprechend dem 1970 mit der damaligen Gemeinde Niederkassel geschlossenen<br />
Rekultivierungsvertrag übertrug die Firma Rhein-Umschlag im <strong>Jahre</strong> 1986 einen<br />
ersten Teil (15 ha) der bereits ausgekiesten <strong>und</strong> rekultivierten Flächen zum Kaufpreis<br />
von 0.50 DM pro qm auf die Stadt Niederkassel. Mit diesem Vertrag trat die Stadt<br />
Niederkassel zugleich ab 1988 in den zwischen dem <strong>Verein</strong> <strong>und</strong> der Firma Rhein-<br />
Umschlag bestehenden Fischereipachtvertrag ein <strong>und</strong> war damit Mitverpächter. Der<br />
<strong>Verein</strong> zahlte den Pachtzins nachfolgend je zu Hälfte an die Firma Rhein-Umschlag<br />
<strong>und</strong> die Stadt Niederkassel.<br />
Zu dieser Zeit hoffte die Firma Rhein-Umschlag noch, die dem Abgrabungsgebiet<br />
Stockemer See in südlicher Richtung benachbarte Parzelle 109, die noch im Eigentum<br />
des Landwirtes Knott stand, erwerben <strong>und</strong> ebenfalls auskiesen zu können. Diese<br />
Hoffnung zerschlug sich indessen, weil der Gr<strong>und</strong>eigentümer dem Inhaber des gegenüber<br />
liegenden “Kalksandstein-Werkes” (Baustoffwerke Rhein-Ruhr GmbH)<br />
bereits lange vorher ein notarielles Ankaufsrecht eingeräumt hatte. Nachdem dieser<br />
kurz vor dem Fristablauf am 31.12.1990 von seinem Recht Gebrauch gemacht <strong>und</strong><br />
das Gelände erworben hatte, gab es für die Firma Rhein-Umschlag keine Möglich-