75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.
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Kormorane an Rhein <strong>und</strong> Laach<br />
Niedergang der Fischbestände<br />
Was den heutigen fischereilichen Wert der <strong>Rheidt</strong>er Laach angeht, ist auf ein Problem<br />
hinzuweisen, das die Fischerei im allgemeinen bedroht: Kormorane! In diesem<br />
Zusammenhang hat der <strong>Verein</strong> unter dem 3.4.1997 folgendes Schreiben an das<br />
Staatliche Forstamt Eitorf (das Forstamt Siegburg ist inzwischen aufgelöst worden)<br />
gerichtet:<br />
“Wie sicherlich auch dort bekannt, hat sich die nach EG-Recht unter besonderem<br />
Schutz stehende Vogelart Kormoran in den letzten 15 <strong>Jahre</strong>n explosionsartig vermehrt<br />
<strong>und</strong> ist vielerorts zu einer existentiellen Gefahr für die Fischbestände geworden.<br />
Von dieser fatalen Entwicklung ist auch die vom <strong>Verein</strong> gem. Vertrag vom<br />
11./14.12.1992 in Fischereipacht genommene <strong>Rheidt</strong>er Laach betroffen. Seit 1993<br />
mußte der <strong>Verein</strong>, abgesehen von besonderen Einzelfängen, einen eklatanten Rückgang<br />
der Fangergebnisse in seinem Pachtgewässer zur Kenntnis nehmen, der sich<br />
durch natürliche Schwankungen des Fischbestandes nicht erklären läßt, sondern<br />
seine Ursache allein im Überhandnehmen der - im übrigen im hiesigen Raum nicht<br />
einheimischen - Kormorane hat. Nach dem neuerlichen Einfall großer Scharen von<br />
Kormoranen im Herbst 1996 muß auf der Gr<strong>und</strong>lage von entsprechenden Feststellungen<br />
unserer <strong>Verein</strong>smitglieder davon ausgegangen werden, dass die <strong>Rheidt</strong>er<br />
Laach von den Vögeln praktisch leer gefressen worden ist.<br />
Eine natürliche Wiederbesiedlung des Gewässers mit Fischen aus dem Rhein ist<br />
nicht zu erwarten, weil der Fischbestand im hiesigen vom <strong>Verein</strong> gem. Vertrag mit<br />
der Rheinfischereigenossenschaft betreuten Rheinabschnitt durch die dort in großen<br />
Massen jagenden Kormorane bereits so stark geschädigt ist, dass nach den hier<br />
bekannt gewordenen Berichten der Rheinangler auch im Strom seit langem anglerische<br />
Erfolge nicht mehr erzielt werden.<br />
Unter den gegebenen Umständen wird um Prüfung der Frage gebeten, ob der<br />
Pachtzins für die <strong>Rheidt</strong>er Laach um einen angemessenen Betrag herab gesetzt<br />
werden kann.<br />
Nach Auffassung des <strong>Verein</strong>s handelt es sich bei dem dargestellten Phänomen nicht<br />
um eine Frage der Ergiebigkeit des Pachtobjektes, für das der Verpächter nach § 6<br />
des Fischereipachtvertrages keine Gewähr zu leisten hat. Es liegen vielmehr außergewöhnliche<br />
Umstände vor, die einen Wegfall der Geschäftsgr<strong>und</strong>lage für die Bemessung<br />
des 1992 festgesetzten Pachtzinses hervorgerufen haben. Dessen Höhe<br />
beruht nämlich, soweit es die Feststellung des ihm als wesentlicher Faktor zugr<strong>und</strong>e<br />
liegenden Ertragswertes angeht, auf den Ergebnissen der Elektrobefischung, welche<br />
die damalige Landesanstalt für Fischerei im November 1991 durchgeführt hat. Durch<br />
die aufgezeigte Entwicklung sind die betreffenden Ergebnisse <strong>und</strong> damit der die<br />
Höhe des Pachtzinses mitprägende fischereiliche Ertragswert der <strong>Rheidt</strong>er Laach<br />
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