75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.
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Die Fischereiaufsicht<br />
Eine nur Anglervereinen eigene Besonderheit ist die Aufsicht über die ihnen anvertrauten<br />
Fischereigewässer. Die Verantwortung für die Gewässer, die Natur, in der<br />
sie sich befinden, das tierische <strong>und</strong> pflanzliche Leben, das in ihnen selbst, um sie <strong>und</strong><br />
mit ihnen existiert, erfordert einerseits nicht nur eine entsprechende Hege <strong>und</strong> Pflege<br />
als positive Einflußnahme auf die bestehenden Verhältnisse, sondern auf der anderen<br />
Seite auch die Verhinderung von negativen Einwirkungen auf sie. In der Erkenntnis,<br />
dass Einwirkungen dieser Art, gleichviel ob sie durch die Natur selbst oder - verschuldet<br />
oder unverschuldet - durch den Menschen verursacht werden, niemals<br />
auszuschließen sind, hat auch der Fischschutz-, Naturschutz- <strong>und</strong> <strong>Angel</strong>-<strong>Sport</strong>-<br />
<strong>Verein</strong> <strong>Rheidt</strong> e.V. die Institution der Fischereiaufsicht eingerichtet.<br />
Nach der Satzung des <strong>Verein</strong>s obliegt die Fischereiaufsicht gr<strong>und</strong>sätzlich dem Gewässerwart.<br />
Dieser überwacht die <strong>Verein</strong>sgewässer <strong>und</strong> achtet darauf, dass dort<br />
sachgemäße Zustände herrschen <strong>und</strong> die <strong>Verein</strong>smitglieder die gesetzlichen, behördlichen<br />
<strong>und</strong> vereinsmäßigen Bestimmungen beachten. Er ist berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet,<br />
entsprechende Kontrollen durchzuführen. Bei dieser Aufgabe unterstützen<br />
ihn vom Vorstand berufene Fischereiaufseher, denen die gleichen Kontrollrechte<br />
zustehen.<br />
Die Notwendigkeit, Fischereiaufsicht in diesem Sinne zu betreiben, ergab sich für<br />
den <strong>Verein</strong> erstmalig mit dem Abschluß des Pachtvertrages <strong>Rheidt</strong>er Laach am<br />
28.12.1964. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurde Georg Dreck 1965 zum ersten Fischereiaufseher<br />
des <strong>Verein</strong>s gewählt. Danach hat sich die Fischereiaufsicht zu einer ständigen<br />
Einrichtung des <strong>Verein</strong>s <strong>und</strong> dahin entwickelt, dass mit der wachsenden Zahl<br />
der Mitglieder des <strong>Verein</strong>s, insbesondere aber infolge der Pacht des Stockemer Sees<br />
<strong>und</strong> der Übernahme der Betreuung der Rheinstrecke Auftrags der Rheinfischereigenossenschaft,<br />
auch die Zahl der Fischereiaufseher zunahm. Dies führte dazu, dass der<br />
<strong>Verein</strong> in den 90iger <strong>Jahre</strong>n zeitweise sogar 9 Fischereiaufseher gleichzeitig einsetzte.<br />
Nicht wenige der Fischereiaufseher unterzogen sich einer besonderen Ausbildung<br />
bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung <strong>und</strong> Forsten (LÖBF) - Dezernate<br />
für Fischerei - (früher Landesanstalt für Fischerei) in Kirch<strong>und</strong>em-Albaum, indem<br />
sie an einem Lehrgang für Gewässerwarte teilnahmen. Dort erlangten sie nicht nur<br />
besondere Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten in Fragen der Physik <strong>und</strong> Chemie von Fischereigewässern,<br />
der Fischereibiologie, des Tierschutzes, der Gesetzesk<strong>und</strong>e usw.,<br />
sondern auch die Befähigung, von den Unteren Fischereibehörden als amtlich bestellte<br />
Fischereiaufseher mit besonderen Befugnissen berufen zu werden, <strong>und</strong> wurden<br />
als solche auch bestellt. Die Namen der amtlich bestellten Fischereiaufseher sind<br />
in der nachfolgenden Liste mit Unterstrich hervorgehoben. Einige von ihnen haben<br />
sogar Lehrgänge für Fortgeschrittene absolviert <strong>und</strong> damit die Befähigung erlangt,<br />
bei den Unteren Fischereibehörden als Prüfer bei der Ablegung der Fischerprüfung<br />
oder gar als Fischereiberater eingesetzt zu werden. Insoweit sind Friedrich Wieler,<br />
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