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75 Jahre - und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v.

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Von diesen allgemeinen Verboten bleiben unberührt<br />

1. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd einschließlich des Jagdschutzes mit<br />

Ausnahme der Jagd auf Wasserwild.<br />

2. die ordnungsgemäße Ausübung der Imkerei.<br />

Für das Naturschutzgebiet Stockemer See gelten weiter folgende Sonderbestimmungen:<br />

Gestattet bleibt die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei (einschließlich der<br />

Benutzung von Anglerbooten) in denjenigen Wasserflächen des Stockemer Sees, die<br />

von den Nord- <strong>und</strong> Ostufern sowie dem Westufer bis zum (ehemaligen) Betriebsgebäude<br />

der Kiesbaggerei (heute <strong>Verein</strong>shaus) eingeschlossen werden <strong>und</strong> in Detailplänen<br />

festgelegt worden sind.<br />

Der Umstand, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei gr<strong>und</strong>sätzlich gestattet<br />

ist, ist allein darauf zurück zu führen, dass der Verfasser die Landschaftsplanung<br />

bereits seit ihrem Beginn im <strong>Jahre</strong> 1984 begleitet <strong>und</strong> in den 9 <strong>Jahre</strong>n bis zu<br />

ihrem Inkrafttreten alle Energie darauf verwendet hat, die fischereilichen Interessen<br />

des <strong>Verein</strong>s zu wahren. Wichtigstes Argument in den ungezählten Besprechungen,<br />

Verhandlungen, Gesprächen <strong>und</strong> dem diesbezüglichen Schriftwechsel mit den Behörden<br />

war die Tatsache, dass sich der Fischschutz-, Naturschutz- <strong>und</strong><br />

<strong>Angel</strong>-<strong>Sport</strong>-<strong>Verein</strong> <strong>Rheidt</strong> e.V. in jahrzehntelanger, engagierter Tätigkeit im Bereich<br />

des Tier- <strong>und</strong> Naturschutzes bei der Ausübung der Fischerei an seinen <strong>Verein</strong>sgewässern,<br />

speziell am Stockemer See, (b<strong>und</strong>esweit) einen Namen gemacht hat,<br />

welcher den Behörden die Gewissheit vermittelt, dass der <strong>Verein</strong> nicht nur seriös<br />

geführt wird, sondern auch die Gewähr dafür bietet, die Belange des Naturschutzes<br />

in dem maßgeblich von ihm selbst mitgeschaffenen Naturschutzgebiet Stockemer<br />

See zu beachten.<br />

In Erfüllung dieser Erwartungen hat der <strong>Verein</strong> noch im <strong>Jahre</strong> 1992 seine Gewässerordnung<br />

gründlich überarbeitet <strong>und</strong> auf die Notwendigkeiten <strong>und</strong> Belange des<br />

Naturschutzes entsprechend den Bestimmungen des Landschaftsplanes abgestimmt.<br />

Das gleiche gilt für die im <strong>Jahre</strong> 2000 in Kraft getretene Bootsordnung für den<br />

Stockemer See.<br />

Im Frühjahr 1997 wurden die vorerst letzten größeren Anpflanzungen mit Gehölzen<br />

vorgenommen. Im voraus gegangenen Jahr hatte die Firma Bücher im nördlichen<br />

Bereich des Westufers neue Böschungen angelegt, die noch wüst <strong>und</strong> leer waren.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e traten die <strong>Verein</strong>smitglieder am 23. März 1997 wiederum zu<br />

einer größeren Naturschutzaktion an. Entsprechend dem für das Naturschutzgebiet<br />

entwickelten <strong>und</strong> genehmigten Pflanzplan wurden 200 bodenständige Bäume <strong>und</strong><br />

Gehölze (Eschen, Erlen, Eichen, Ahorne, Hainbuchen, sowie Weißdorn, H<strong>und</strong>srose<br />

u.a.) gepflanzt. Die Zahl der vom <strong>Verein</strong> während der Pachtzeit gesetzten Bäume<br />

wuchs damit auf r<strong>und</strong> 15 000 an.<br />

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