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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

7 Siedlungsflächen – Ortsteilbezogene Darstellungen – Klandorf<br />

ID 83 (Abb. 16)<br />

▪ FNP-Darstellung: Gemischte Baufläche (2,8 ha)<br />

▪ alte Darstellung im FNP Groß Schönebeck: Fläche für die Landwirtschaft<br />

▪ Ergebnis der Umweltprüfung:<br />

Vorhaben ohne negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />

Zusätzliche Versiegelungspotenziale werden durch die Änderung der Darstellung<br />

im FNP nicht entwickelt, da die Fläche am Marienwerderweg im<br />

Bestand bereits bebaut und genutzt ist. Eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes ist nicht zu erwarten.<br />

ID 108 (Abb. 16)<br />

▪ FNP-Darstellung: Gemischte Baufläche (0,9 ha)<br />

▪ alte Darstellung im FNP Groß Schönebeck: Fläche für die Landwirtschaft<br />

(0,2 ha), Grünfläche (0,7 ha)<br />

▪ Ergebnis der Umweltprüfung:<br />

Vorhaben mit potenziell negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />

▪ Hinweise zu Konflikten mit Schutzgebieten<br />

- Das Projektgebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des Biosphärenreservates<br />

<strong>Schorfheide</strong>-Chorin (Zone der wirtschaftlich genutzten<br />

harmonischen Kulturlandschaft). Die Schutzzone III ist als Landschaftsschutzgebiet<br />

rechtlich gesichert.<br />

- Die Aufsichtsbehörde der Biosphärenreservatsverwaltung kann allerdings<br />

Befreiungen nach § 8 der Schutzgebietsverordnung erteilen,<br />

u.a. wenn die Durchführung der Vorschrift zu einer nicht beabsichtigten<br />

Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder<br />

überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.<br />

- Für die abschließende Beurteilung und Lösung des Konfliktes mit<br />

dem Schutzgebiet kann alternativ ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt<br />

werden.<br />

▪ Vermeidung und Kompensation:<br />

- Die Überbauung des gesetzlich geschützten Trockenrasens sollte<br />

vermieden werden.<br />

- Die Inanspruchnahme des Feldgehölzes durch bauliche Anlagen soll<br />

unterbleiben. Dieser Vermeidungsmaßnahme ist in der Flächennutzungsdarstellung<br />

bereits gefolgt, da die Feldgehölze nicht in die<br />

gemischte Baufläche einbezogen sind.<br />

- Für die Kompensation der Eingriffe in die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften,<br />

Boden und Wasser durch die zusätzliche Versiegelung<br />

wird ein Kompensationserfordernis zur Entsiegelung von<br />

1.600m² versiegelten Bodens außerhalb des Projektgebietes erforderlich.<br />

- Wenn durch die Entwicklung der ID 108 Sandtrockenrasen verloren<br />

geht, wird die Entwicklung und nachhaltige Pflege von 9.000 m² trockenen<br />

Grünlandbrachen zu Sandtrockenrasen erforderlich sowie die<br />

Entsiegelung weiterer 5.200 m² versiegelten Boden.<br />

Knieper + Partner 95

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