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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

gemäß Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 18.02.2009<br />

7 Siedlungsflächen – Ortsteilbezogene Darstellungen – Eichhorst<br />

ID 104 b (Abb. 5), siehe auch Hinweis S.48<br />

▪ FNP-Darstellung: Sondergebiet „Campingplatz“ (2,1 ha Bestandssicherung)<br />

alte Darstellung im FNP Groß Schönebeck: Wald<br />

▪ Ergebnis der Umweltprüfung:<br />

Vorhaben mit potenziell negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />

Da durch die Änderung der planerischen Darstellung der ID 104b keine zusätzlichen<br />

Eingriffe in den Zustand von Natur und Landschaft ermöglicht<br />

werden, wird die Beeinträchtigung durch die Darstellung im Umweltbericht<br />

nicht als Konflikt geführt.<br />

Rosenbeck<br />

ID 145 – alte Schleuse (Abb. 7)<br />

▪ FNP-Darstellung: SO „Freizeit und Erholung“ (0,3 ha)<br />

▪ alte Darstellung im FNP Finowfurt: SO „WSA“, Grabeland<br />

▪ Ergebnis der Umweltprüfung:<br />

Vorhaben mit potenziell negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />

▪ Hinweis zu Konflikten mit Schutzgebieten:<br />

Das Projektgebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des Biosphärenreservates<br />

<strong>Schorfheide</strong> Chorin (Zone der wirtschaftlich genutzten harmonischen<br />

Kulturlandschaft). Die Schutzzone III ist als Landschaftsschutzgebiet<br />

rechtlich gesichert.<br />

Die Aufsichtsbehörde der Biosphärenreservatsverwaltung kann von den<br />

Verboten (z.B. Bauverbot) Befreiungen nach § 8 der Schutzgebietsverordnung<br />

erteilen. u.a.<br />

- wenn die Durchführung der Vorschrift zu einer nicht beabsichtigten<br />

Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder<br />

- überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.<br />

Da sich die Projektentwicklung auf den Altstandort beschränkt, ist eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Schutzgebietes nicht zu erwarten.<br />

Zusätzlich liegt das Projektgebiet eingebettet im FFH-Gebiet 347 Werbellinkanal,<br />

ist selbst allerdings davon ausgenommen. Daher sowie aufgrund der<br />

Nutzung des Altstandortes ist eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-<br />

Gebietes ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

▪ Vermeidung + Kompensation :<br />

- Zur Kompensation des Verlustes von Sommerquartieren von Fledermausarten<br />

soll beim Ausbau der Dachstühle der Bestandgebäude<br />

zwischen Dachgiebel und Decke ein mindestens 40 cm hoher Freiraum<br />

erhalten bleiben, der über eine Öffnung an beiden Giebelwandseiten<br />

für Fledermäuse zugänglich zu halten ist.<br />

- Entsiegelung von 1.300m² versiegelten Bodens außerhalb des Projektgebietes.<br />

52 Knieper + Partner

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