Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
gemäß Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 18.02.2009<br />
7 Siedlungsflächen – Ortsteilbezogene Darstellungen – Eichhorst<br />
▪ Naturfriedhof (ID 97)<br />
Südliche der Ortslage Eichhorst beabsichtigt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> die<br />
Anlage eines „Naturfriedhofes“ für anonyme Urnenbestattungen. Die Fläche<br />
ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Eine<br />
bauliche Nutzung der Fläche ist nicht vorgesehen. Die Fläche / Wiese soll<br />
in dem Zustand bleiben, in dem sie sich derzeit befindet. Ziel des Naturfriedhofes<br />
ist insbesondere naturbelassene Grabstellen anzulegen, die keiner<br />
Pflege bedürfen. Bei der Bestattung werden biologisch abbaubare Urnen<br />
verwendet, die sich in kurzer Zeit auflösen.<br />
Die Erschließung erfolgt fußläufig. Fahrzeuge werden nicht direkt zum Friedhof<br />
fahren müssen und können, sondern sind in Eichhorst abzustellen. Die<br />
Erreichbarkeit kann über den benachbarten Wanderweg erfolgen. Eine hohe<br />
Besucherfrequenz ist ohnehin nicht zu erwarten, da in erster Linie der Bestatter<br />
den Friedhof erreichen muss, da es kein Friedhof im klassischen Sinn ist.<br />
Es wird auch keine Hinweise auf die einzelnen Urnenstellen geben.<br />
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen seitens des Amtes für<br />
Forstwirtschaft sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der<br />
Behördenbeteiligung ist die im FFH-Gebiet „Werbellinkanal“ gelegene<br />
Fläche so abgegrenzt, dass die vorhandenen Feuchtwiesen nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
(Hinweis: Fläche ist aufgrund des Widerspruchs zum Schutzzweck der Biosphärenreservatsverordnung<br />
von der FNP-Genehmigung ausgenommen<br />
und als „Weißfläche“ dargestellt.)<br />
Integration der Umweltprüfung<br />
Ergebnisse der Umweltprüfung für die FNP-Änderungen<br />
Nachstehend folgt die Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung für die<br />
einzelnen Änderungsflächen. Die detaillierte Bestanderfassung und die ausführlichen<br />
Beschreibungen der Konflikte bezogen auf die einzelnen Schutzgüter<br />
sowie die vollständigen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
sind dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />
Grundsätzlich sind die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen auf<br />
Grundlage des planerisch höchstmöglichen Eingriffs berechnet, um das Gesamtkompensationserfordernis<br />
für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch<br />
die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung feststellen zu können. Nachfolgende Planungen<br />
(z.B. verbindliche Bauleitpläne) können durchaus einen geringeren Eingriff festlegen<br />
und damit verbunden auch zu einem geringeren Kompensationserfordernis,<br />
bzw. anderweitigen Vermeidungs- oder Kompensationsmaßnahmen führen.<br />
Eichhorst<br />
ID 10 (Abb. 4)<br />
▪ FNP-Darstellung: Wohnbaufläche (0,4 ha)<br />
▪ alte Darstellung im FNP Groß Schönebeck:<br />
Sondergebiet „Wochenendhäuser“, Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft<br />
▪ Ergebnis der Umweltprüfung:<br />
Vorhaben ohne negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br />
Durch die Darstellung der Wohnbaufläche eröffnet sich grundsätzlich ein<br />
zusätzliches Versiegelungspotenzial, das im Konflikt mit dem Natur- und<br />
Landschaftsschutz steht. Um diesen Konflikt zu vermeiden, sollen keine<br />
zusätzlichen baulichen Tätigkeiten zugelassen werden. Unter Berücksichti-<br />
Knieper + Partner 49