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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

15 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

15.2 Schutzgebiete nach §§ 20 – 26g BbgNatSchG<br />

Die Darstellung der festgesetzten Schutzgebiete erfolgt als nachrichtliche<br />

Übernahme in der Planzeichnung. Eine Darstellung der geplanten bzw. im<br />

Verfahren befindlichen Schutzgebiete erfolgt grundsätzlich nicht in der Planzeichnung,<br />

da es im Rahmen der Erarbeitung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

nicht möglich ist, das Ergebnis der fachplanerischen Verfahren zur Schutzausweisung<br />

vorwegzunehmen. Zur Übersicht der Schutzgebiete im Plangebiet<br />

sind die festgesetzten sowie der derzeitige Planungsstand zur Abgrenzung<br />

der geplanten Schutzgebiete (Stand 30. Juni 2006) der Beikarte „Natur-<br />

und Landschaftsschutzgebiete“ zu entnehmen.<br />

Die Festsetzung von Schutzgebieten nach Brandenburgischem Naturschutzgesetz<br />

hebt die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege hervor. Abhängig<br />

vom jeweiligen Schutzstatus gilt z.B. in Naturschutzgebieten die Erlaubnis<br />

einer allgemeinen Zugänglichkeit dieser Gebiete abhängig von<br />

Schutzzweck und Empfindlichkeit von Natur und Landschaft, während in<br />

Landschaftsschutzgebieten besondere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

(u.a. durch den Forst, die Landwirtschaft und/oder Jagd- bzw. Hegegemeinschaften)<br />

sowie die naturnahe Erholung hervorgehoben werden.<br />

Folgende Schutzgebiete nach §§ 20 – 26 g BbgNatSchG sind in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> vorhanden:<br />

Naturschutzgebiete § 21 BbgNatSchG<br />

Als Naturschutzgebiete gemäß § 21 BbgNatSchG können Gebiete festgesetzt<br />

werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in<br />

ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen<br />

▪ zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wild lebender<br />

Tier- und Pflanzenarten,<br />

▪ aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder<br />

landeskundlichen Gründen oder<br />

▪ wegen ihrer Seltenheit, Vielfalt, besonderen Eigenart oder hervorragenden<br />

Schönheit<br />

erforderlich ist.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> sind festgesetzt:<br />

▪ NSG „Buckowseerinne, festgesetzt am 15.06.2004<br />

▪ NSG „Kienhost / Köllnsee / Eichheide“, festgesetzt am 12.09.1990<br />

▪ NSG „Rarangseen“, festgesetzt am 12.09.1990<br />

▪ NSG „Finowtal-Pregnitzfließ“, festgesetzt am 29.12.2006<br />

Im Verfahren befindliches NSG ist :<br />

▪ NSG „Schnelle Havel“, Stand: 21.11.2006<br />

Landschaftsschutzgebiete § 22 BbgNatSchG<br />

Als Landschaftsschutzgebiete gemäß § 22 BbgNatSchG können Gebiete<br />

festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft<br />

oder besondere Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen<br />

▪ zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen<br />

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

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