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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

4 Übergeordnete und örtliche Planungen<br />

4 Übergeordnete und örtliche Planungen<br />

Bauleitpläne sind nach § 1 Absatz 4 BauGB den Zielen der Raumordnung<br />

anzupassen. Die Ziele der Raumordnung sind nach § 4 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes<br />

(ROG) von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen zu beachten. Die Grundsätze sowie die<br />

sonstigen Erfordernisse der Raumordnung, die sich aus in Aufstellung befindlichen<br />

Zielen der Raumordnung, Ergebnissen von Raumordnungsverfahren<br />

und landesplanerischen Stellungnahmen ergeben, sind nach<br />

§ 4 Absatz 2 ROG von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen in der Abwägung zu berücksichtigen. Gesetze und übergeordnete<br />

Programme und Pläne, die Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

mit Bedeutung für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> enthalten,<br />

sind vor allem:<br />

▪ das Brandenburgische Landesplanungsgesetz (BbgLPlG) vom<br />

12.12.2002 (GVBl. I/2003 S. 9),<br />

▪ das Gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und<br />

Brandenburg (LEPro 2007), in Kraft getreten am 01. Februar <strong>2008</strong>,<br />

▪ der Landesentwicklungsplan Brandenburg LEP I - Zentralörtliche Gliederung<br />

vom 04. Juli 1995,<br />

▪ der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg<br />

(LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren<br />

Entwicklungsraum – vom 20. Juli 2004<br />

▪ der Sachliche Teilplan „Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte,<br />

Ländliche Versorgungsorte“ des Regionalplans Barnim-<br />

Uckermark (veröffentlicht am 20.08.1997)<br />

▪ der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung und Rohstoffsicherung und<br />

-gewinnung“ des Regionalplans Barnim-Uckermark (erneut veröffentlicht<br />

am 29.0.2004)<br />

4.1 Landesplanung<br />

Im LEPro ist für die räumliche Entwicklung der Länder Berlin und Brandenburg<br />

das raumordnerische Leitbild der „dezentralen Konzentration“ formuliert.<br />

Danach ist das Land Brandenburg in die Raumkategorien „engerer Verflechtungsraum<br />

Brandenburg-Berlin“ und „äußerer Entwicklungsraum“ eingeteilt.<br />

Die zugehörigen Gebietskörperschaften des engeren Verflechtungsraums<br />

sowie des äußeren Entwicklungsraums sind in der Anlage zum LePro<br />

festgelegt. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> liegt im äußeren Entwicklungsraum.<br />

Der Landesentwicklungsplan LEP I konkretisiert das Ziel, die Siedlungsstruktur<br />

des Landes Brandenburg nach den Prinzipien der zentralörtlichen<br />

Gliederung zu entwickeln, um Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse<br />

in allen Teilen des Landes zu schaffen. Der LEP I benennt die<br />

Ober- und Mittelzentren im Land Brandenburg, während die Festlegung der<br />

zentralen Orte unterer Stufe die Aufgabe der Regionalplanung ist. Keine dieser<br />

zentralörtlichen Funktionen ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> zugeordnet. Das<br />

benachbarte Eberswalde ist Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums.<br />

Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für den äußeren Entwicklungsraum<br />

sind im Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum für Berlin-<br />

Brandenburg (LEP GR) festgelegt.<br />

In <strong>Gemeinde</strong>n ohne ober- oder mittelzentrale Funktion ist eine Siedlungsflächenentwicklung<br />

nur im Rahmen der Eigenentwicklung möglich. Ausgehend<br />

vom realen Bedarf darf in diesen <strong>Gemeinde</strong>n in der Regel ein planerischer<br />

Knieper + Partner 17

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