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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

8 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

der Bedeutung eines örtlichen und überörtlichen Wegenetzes für die<br />

Entwicklung des Tourismus in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> Rechnung<br />

getragen.<br />

Das Reitwegekonzept für den Landkreis Barnim konzipiert acht Regionalrouten,<br />

in die die Fernrouten integriert sind. Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

führen zwei Reitwegerouten:<br />

▪ „Reitweg durch die <strong>Schorfheide</strong>“, zugleich Fernroute „Berlin-Usedom“<br />

(aus Zerpenschleuse kommend, über Groß Schönebeck in Richtung Joachimsthal),<br />

▪ „Reitweg zwischen Werbellinsee und Kloster Chorin“ (vom Werbellinsee<br />

in Richtung Britz).<br />

Die Reitwege sind nicht in der Planzeichnung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

dargestellt. Durch die Aufnahme in das Vier-Wege-Konzept des Landkreises<br />

Barnim ist ihre Wegeführung gesichert.<br />

8.4 Flächen für den Luftverkehr<br />

Auf der Fläche des ehemaligen Militärflughafens Finow wird eine als Verkehrslandeplatz<br />

(Flugzeuge bis 14 t MTOW / max. Startgewicht) genehmigte<br />

Luftverkehrsanlage betrieben (Verkehrslandeplatz Eberswalde-Finow). Der<br />

Verkehrslandeplatz überschreitet die Gemarkungsgrenze zur Stadt Eberswalde,<br />

auf <strong>Schorfheide</strong>r <strong>Gemeinde</strong>gebiet liegen ca. drei Viertel des gesamten<br />

Geländes. Zur Zeit steht er hauptsächlich der gewerblichen Luftfahrt und<br />

dem Geschäftsreiseverkehr zur Verfügung.<br />

Der noch gültige LEP GR (s. Kapitel 4.1) sieht die Entwicklung des jetzigen<br />

Verkehrslandeplatzes zum Regionalflughafen vor. Demgegenüber besitzt der<br />

LEP B-B (Entwurf) als in Aufstellung befindliches Ziel der Landesplanung die<br />

Zielsetzung, dass Linien- und Pauschalflugreiseverkehr in der Region Berlin-<br />

Brandenburg nur auf dem Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg International<br />

(BBI) zulässig ist, ausgenommen Flugverkehr durch Flugzeuge mit einer<br />

zulässigen Höchstabflugmasse von bis zu 14.000 kg.<br />

Der Ausbau zum Regionalflughafen ist – nach Vorstellung des Flughafenbetreibers<br />

– mit der Erhöhung der maximalen Startmasse auf 85 t und der<br />

Anzahl der Passagiere auf 2,2 Millionen verbunden. Gleichzeitig soll die Aufnahme<br />

des Flugbetriebes nach Instrumentenflugregeln erfolgen.<br />

Ein Raumordnungsverfahren (ROV), in dem die Raumverträglichkeit dieser<br />

Planung geprüft wurde, wurde vom verfahrensführenden Referat GL 6 der<br />

Gemeinsamen Landesplanungsabteilung am 22. Oktober 2007 eröffnet. Seit<br />

Anfang Mai <strong>2008</strong> ist das Raumordnungsverfahren mit folgendem Ergebnis<br />

abgeschlossen: „Das beantragte Vorhaben ist mit den derzeit geltenden Zielen<br />

der Raumordnung zur Flughafenplanung (Z 1 LEP FS und Z 2.5.1 LEP<br />

GR) sowie mit dem in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung im<br />

Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (Z 6.6 LEP B-B)<br />

nicht zu vereinbaren. Falls ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren beantragt<br />

werden sollte, ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zu berücksichtigen."<br />

4<br />

Da die landesplanerische Beurteilung im Rahmen des ROV bei 9 von 10<br />

Sachgebieten der Raumordnung und bei den Schutzgütern der Umwelt eine<br />

Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung bei<br />

Einhaltung von Maßgaben festgestellt hat, ist eine grundsätzliche Eignung<br />

4 Quelle: Pressemitteilung, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, 05.05.<strong>2008</strong><br />

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