Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
8 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />
der Bedeutung eines örtlichen und überörtlichen Wegenetzes für die<br />
Entwicklung des Tourismus in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> Rechnung<br />
getragen.<br />
Das Reitwegekonzept für den Landkreis Barnim konzipiert acht Regionalrouten,<br />
in die die Fernrouten integriert sind. Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
führen zwei Reitwegerouten:<br />
▪ „Reitweg durch die <strong>Schorfheide</strong>“, zugleich Fernroute „Berlin-Usedom“<br />
(aus Zerpenschleuse kommend, über Groß Schönebeck in Richtung Joachimsthal),<br />
▪ „Reitweg zwischen Werbellinsee und Kloster Chorin“ (vom Werbellinsee<br />
in Richtung Britz).<br />
Die Reitwege sind nicht in der Planzeichnung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />
dargestellt. Durch die Aufnahme in das Vier-Wege-Konzept des Landkreises<br />
Barnim ist ihre Wegeführung gesichert.<br />
8.4 Flächen für den Luftverkehr<br />
Auf der Fläche des ehemaligen Militärflughafens Finow wird eine als Verkehrslandeplatz<br />
(Flugzeuge bis 14 t MTOW / max. Startgewicht) genehmigte<br />
Luftverkehrsanlage betrieben (Verkehrslandeplatz Eberswalde-Finow). Der<br />
Verkehrslandeplatz überschreitet die Gemarkungsgrenze zur Stadt Eberswalde,<br />
auf <strong>Schorfheide</strong>r <strong>Gemeinde</strong>gebiet liegen ca. drei Viertel des gesamten<br />
Geländes. Zur Zeit steht er hauptsächlich der gewerblichen Luftfahrt und<br />
dem Geschäftsreiseverkehr zur Verfügung.<br />
Der noch gültige LEP GR (s. Kapitel 4.1) sieht die Entwicklung des jetzigen<br />
Verkehrslandeplatzes zum Regionalflughafen vor. Demgegenüber besitzt der<br />
LEP B-B (Entwurf) als in Aufstellung befindliches Ziel der Landesplanung die<br />
Zielsetzung, dass Linien- und Pauschalflugreiseverkehr in der Region Berlin-<br />
Brandenburg nur auf dem Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg International<br />
(BBI) zulässig ist, ausgenommen Flugverkehr durch Flugzeuge mit einer<br />
zulässigen Höchstabflugmasse von bis zu 14.000 kg.<br />
Der Ausbau zum Regionalflughafen ist – nach Vorstellung des Flughafenbetreibers<br />
– mit der Erhöhung der maximalen Startmasse auf 85 t und der<br />
Anzahl der Passagiere auf 2,2 Millionen verbunden. Gleichzeitig soll die Aufnahme<br />
des Flugbetriebes nach Instrumentenflugregeln erfolgen.<br />
Ein Raumordnungsverfahren (ROV), in dem die Raumverträglichkeit dieser<br />
Planung geprüft wurde, wurde vom verfahrensführenden Referat GL 6 der<br />
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung am 22. Oktober 2007 eröffnet. Seit<br />
Anfang Mai <strong>2008</strong> ist das Raumordnungsverfahren mit folgendem Ergebnis<br />
abgeschlossen: „Das beantragte Vorhaben ist mit den derzeit geltenden Zielen<br />
der Raumordnung zur Flughafenplanung (Z 1 LEP FS und Z 2.5.1 LEP<br />
GR) sowie mit dem in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung im<br />
Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (Z 6.6 LEP B-B)<br />
nicht zu vereinbaren. Falls ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren beantragt<br />
werden sollte, ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zu berücksichtigen."<br />
4<br />
Da die landesplanerische Beurteilung im Rahmen des ROV bei 9 von 10<br />
Sachgebieten der Raumordnung und bei den Schutzgütern der Umwelt eine<br />
Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung bei<br />
Einhaltung von Maßgaben festgestellt hat, ist eine grundsätzliche Eignung<br />
4 Quelle: Pressemitteilung, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, 05.05.<strong>2008</strong><br />
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