Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
11 Flächen für Nutzungsbeschränkungen / Immissionsschutz<br />
zahlen und können daher – vor Beendigung des Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens<br />
– nicht festgelegt werden.<br />
Die Festlegung von Siedlungsbeschränkungszonen obliegt der Regionalplanung<br />
und ist auch für den derzeitig genehmigten Verkehrslandeplatz nicht erfolgt.<br />
Entsprechend kann eine nachrichtliche Übernahme in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
nicht erfolgen. Statt dessen liegt eine Berechnung des Landesumweltamtes<br />
vor, die auf die bislang landesplanerisch verfolgte maximal zulässige<br />
Abflugmasse von 20 t bei strahlgetriebenen Flugzeugen und bis zu 30 t bei Propellermaschinen<br />
(siehe LEP GR) abzielt (Planungshorizont 2020). Die Siedlungsrelevante<br />
55 dB(A)-Isophone (Grenze für die Tagesbelastung in Wohngebieten)<br />
wird ebenfalls in die Beikarte „Bau- und Siedlungsbeschränkungsbereiche“<br />
übernommen. Innerhalb dieser Abgrenzung dürfen – im Sinne des aktiven<br />
Lärmschutzes - keine neuen Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Diesem<br />
Grundsatz entspricht die <strong>Gemeinde</strong> mit dem <strong>Flächennutzungsplan</strong>.<br />
Zusätzliche Maßnahmen zum Immissionsschutz des zukünftigen Regionalflughafens<br />
stehen in Abhängigkeit von der noch zu genehmigenden zulässigen<br />
Startmasse und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommen als Ergebnis der<br />
Raumordnungs- bzw. des Planfeststellungsverfahrens. Sie werden ein Resultat<br />
dieses noch ausstehenden Planfeststellungsverfahrens sein.<br />
Lärmaktionspläne<br />
Gemäß § 47d BImSchG müssen die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n bis zum 18. Juli<br />
<strong>2008</strong> Lärmaktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern<br />
sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über<br />
sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem<br />
Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen<br />
ausarbeiten.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> wurde festgestellt, dass Grenzwertüberschreitungen<br />
entlang der Bundesautobahn 11 sowie teilweise entlang der B 167<br />
(Kreuzungsbereich B 167 / Werbelliner Straße) stattfinden. Dies bedeutet,<br />
dass in einem von der <strong>Gemeinde</strong> aufzustellenden Lärmaktionsplan diese<br />
Lärmprobleme und –auswirkungen geregelt werden müssen. Die Festlegung<br />
von Maßnahmen liegt hierbei im Ermessen der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
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