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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

11 Flächen für Nutzungsbeschränkungen / Immissionsschutz<br />

zahlen und können daher – vor Beendigung des Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens<br />

– nicht festgelegt werden.<br />

Die Festlegung von Siedlungsbeschränkungszonen obliegt der Regionalplanung<br />

und ist auch für den derzeitig genehmigten Verkehrslandeplatz nicht erfolgt.<br />

Entsprechend kann eine nachrichtliche Übernahme in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

nicht erfolgen. Statt dessen liegt eine Berechnung des Landesumweltamtes<br />

vor, die auf die bislang landesplanerisch verfolgte maximal zulässige<br />

Abflugmasse von 20 t bei strahlgetriebenen Flugzeugen und bis zu 30 t bei Propellermaschinen<br />

(siehe LEP GR) abzielt (Planungshorizont 2020). Die Siedlungsrelevante<br />

55 dB(A)-Isophone (Grenze für die Tagesbelastung in Wohngebieten)<br />

wird ebenfalls in die Beikarte „Bau- und Siedlungsbeschränkungsbereiche“<br />

übernommen. Innerhalb dieser Abgrenzung dürfen – im Sinne des aktiven<br />

Lärmschutzes - keine neuen Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Diesem<br />

Grundsatz entspricht die <strong>Gemeinde</strong> mit dem <strong>Flächennutzungsplan</strong>.<br />

Zusätzliche Maßnahmen zum Immissionsschutz des zukünftigen Regionalflughafens<br />

stehen in Abhängigkeit von der noch zu genehmigenden zulässigen<br />

Startmasse und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommen als Ergebnis der<br />

Raumordnungs- bzw. des Planfeststellungsverfahrens. Sie werden ein Resultat<br />

dieses noch ausstehenden Planfeststellungsverfahrens sein.<br />

Lärmaktionspläne<br />

Gemäß § 47d BImSchG müssen die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n bis zum 18. Juli<br />

<strong>2008</strong> Lärmaktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern<br />

sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über<br />

sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem<br />

Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen<br />

ausarbeiten.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> wurde festgestellt, dass Grenzwertüberschreitungen<br />

entlang der Bundesautobahn 11 sowie teilweise entlang der B 167<br />

(Kreuzungsbereich B 167 / Werbelliner Straße) stattfinden. Dies bedeutet,<br />

dass in einem von der <strong>Gemeinde</strong> aufzustellenden Lärmaktionsplan diese<br />

Lärmprobleme und –auswirkungen geregelt werden müssen. Die Festlegung<br />

von Maßnahmen liegt hierbei im Ermessen der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

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