Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
20 Integration der Umweltbelange<br />
▪ Nr. 3, Gewerbegebietsentwicklung südlich der Flugbetriebsfläche (Zieldifferenzen<br />
mit dem gemeindlichen Landschaftsplan),<br />
▪ Nr. 126, Entwicklung eines Bahnhofes nördlich der Flugbetriebsfläche<br />
des Flugplatzes Eberswalde-Finow (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen<br />
Landschaftsplan),<br />
▪ Nr. 137, Errichtung eines Sondergebietes „Wassertourismus“ am Finowkanal<br />
nördlich von Hubertusmühle (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen<br />
Landschaftsplan),<br />
▪ Nr. 138, Errichtung einer Seniorenresidenz an der Schlossgutsiedlung in<br />
Finowfurt (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen Landschaftsplan),<br />
▪ Nr. 92, Ausbau eines Sondergebietes „Freizeit und Erholung“ am Moospfuhl<br />
(Zieldifferenzen mit den Entwicklungsleitlinien des Biosphärenreservats),<br />
▪ Nr. 93, Erweiterung von Gewerbe- und Wohnnutzungen am südwestlichen<br />
Ortsrand von Lichterfelde (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen<br />
Landschaftsplan),<br />
Bei der überwiegenden Mehrheit der Projekte handelt es sich um die Um-<br />
oder Wiedernutzung von Altstandorten mit geringem Eingriffspotential aufgrund<br />
der in der Regel hohen anthropogenen Überformung der Projektflächen.<br />
Dabei handelt es sich im Außenbereich in einigen Fällen um Splittersiedlungen,<br />
deren Rückbau aus Sicht der Landschaftsplanung oder sonstiger<br />
Naturschutzfachplanungen angestrebt wird. Die Mehrheit der Vorhaben im<br />
Außenbereich hat jedoch einen mehr oder weniger eindeutigen Bezug zu<br />
den Ortslagen.<br />
Insgesamt ist aus landschaftsplanerischer Sicht festzuhalten, dass die Konversion<br />
von Altstandorten gegenüber der Entwicklung von Neustandorten zu<br />
bevorzugen ist. Wenn für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> eine städtebauliche<br />
Entwicklung befürwortet wird, muss die Landschaftsplanung die Konversion<br />
von Altstandorten als prinzipiell unschädlichere Variante ansehen.<br />
Damit bleibt festzuhalten, dass die Inhalte der Änderung des FNP der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schorfheide</strong> nicht dazu geeignet sind, die Ziele der örtlichen Landschaftsplanung<br />
grundsätzlich in Frage zu stellen.<br />
In der Summe sind die planerisch vorbereiteten Eingriffe durch den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
in den Naturhaushalt kompensierbar.<br />
Knieper + Partner 161