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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

20 Integration der Umweltbelange<br />

▪ Nr. 3, Gewerbegebietsentwicklung südlich der Flugbetriebsfläche (Zieldifferenzen<br />

mit dem gemeindlichen Landschaftsplan),<br />

▪ Nr. 126, Entwicklung eines Bahnhofes nördlich der Flugbetriebsfläche<br />

des Flugplatzes Eberswalde-Finow (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen<br />

Landschaftsplan),<br />

▪ Nr. 137, Errichtung eines Sondergebietes „Wassertourismus“ am Finowkanal<br />

nördlich von Hubertusmühle (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen<br />

Landschaftsplan),<br />

▪ Nr. 138, Errichtung einer Seniorenresidenz an der Schlossgutsiedlung in<br />

Finowfurt (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen Landschaftsplan),<br />

▪ Nr. 92, Ausbau eines Sondergebietes „Freizeit und Erholung“ am Moospfuhl<br />

(Zieldifferenzen mit den Entwicklungsleitlinien des Biosphärenreservats),<br />

▪ Nr. 93, Erweiterung von Gewerbe- und Wohnnutzungen am südwestlichen<br />

Ortsrand von Lichterfelde (Zieldifferenzen mit dem gemeindlichen<br />

Landschaftsplan),<br />

Bei der überwiegenden Mehrheit der Projekte handelt es sich um die Um-<br />

oder Wiedernutzung von Altstandorten mit geringem Eingriffspotential aufgrund<br />

der in der Regel hohen anthropogenen Überformung der Projektflächen.<br />

Dabei handelt es sich im Außenbereich in einigen Fällen um Splittersiedlungen,<br />

deren Rückbau aus Sicht der Landschaftsplanung oder sonstiger<br />

Naturschutzfachplanungen angestrebt wird. Die Mehrheit der Vorhaben im<br />

Außenbereich hat jedoch einen mehr oder weniger eindeutigen Bezug zu<br />

den Ortslagen.<br />

Insgesamt ist aus landschaftsplanerischer Sicht festzuhalten, dass die Konversion<br />

von Altstandorten gegenüber der Entwicklung von Neustandorten zu<br />

bevorzugen ist. Wenn für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> eine städtebauliche<br />

Entwicklung befürwortet wird, muss die Landschaftsplanung die Konversion<br />

von Altstandorten als prinzipiell unschädlichere Variante ansehen.<br />

Damit bleibt festzuhalten, dass die Inhalte der Änderung des FNP der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> nicht dazu geeignet sind, die Ziele der örtlichen Landschaftsplanung<br />

grundsätzlich in Frage zu stellen.<br />

In der Summe sind die planerisch vorbereiteten Eingriffe durch den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

in den Naturhaushalt kompensierbar.<br />

Knieper + Partner 161

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