Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
8 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />
des Standortes für Flugbetrieb bewiesen. Die Einhaltung der Maßgaben ist<br />
Aufgabe eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.<br />
In einem einzigen Sachgebiet, dem Bereich Luftverkehr, ist das Vorhaben<br />
mit den Zielen der Raumordnung derzeitig nicht vereinbar. Die Nichtvereinbarkeit<br />
wird mit dem LEP GR, dem LEP FS i.V. mit LEPro 2007 und dem<br />
Entwurf des LEP B-B, begründet (s.o.). Zwar ist der LEP B-B ist noch nicht<br />
rechtskräftig, jedoch entspricht diese Auffassung der Politik der derzeitigen<br />
Landesregierung.<br />
Für alle anderen Verkehrsarten, Allgemeine Luftfahrt, Werks- oder Frachtverkehr<br />
ohne Linienverkehr wäre der Antrag des Vorhabenträgers im Hinblick<br />
auf die zulässige Höchstabflugmasse bis zu 85 t mit dem künftigen Ziel<br />
der Raumordnung vereinbar. Der Vorhabenträger will dem entsprechend die<br />
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragen, da auch in diesen<br />
Geschäftsfeldern ein Bedarf vorliegt.<br />
Dem Standort wird eine sehr gute verkehrliche Lagegunst bescheinigt, aufgrund<br />
derer er wirtschaftliche Bedeutung nicht nur für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, sondern<br />
auch für den regionalen Wachstumskern Eberswalde sowie die Branchenschwerpunktorte<br />
Eberswalde, Bernau und Schwedt entfalten kann. 5 Um die<br />
Weiterentwicklung des jetzigen Verkehrslandeplatzes zu fördern, ist das Flughafengelände<br />
im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> als Fläche für<br />
den Luftverkehr und mit dem Symbol „Regionalflughafen“ dargestellt.<br />
Die Abgrenzung orientiert sich an den Planungen des Betreibers, beinhaltet<br />
allerdings im wesentlichen die bereits genehmigte Flugbetriebsfläche des<br />
derzeitigen Verkehrslandeplatzes Eberswalde-Finow. Die zulässige Abflugmasse<br />
ist nicht Bestandteil der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung, sondern Gegenstand<br />
anderweitiger Planungs- und Genehmigungsverfahren, wie z.B. dem<br />
Planfeststellungsverfahren.<br />
Mit der Entwicklung des Flughafens ist davon auszugehen, dass sich weiteres<br />
Gewerbe und Industrie im Umfeld ansiedeln werden. Die Möglichkeiten<br />
dafür bereitet der <strong>Flächennutzungsplan</strong> vor (siehe auch Kap. 7 Finowfurt /<br />
Gewerbliche Bauflächen). Im Rahmen dieser Gesamtentwicklung besteht die<br />
Notwendigkeit, einen zusätzlichen direkten Autobahnanschluss an die A 11<br />
zu schaffen, welcher im <strong>Flächennutzungsplan</strong> Berücksichtigung findet (siehe<br />
auch Kap. 8.1 Straßenverkehrsflächen).<br />
Sowohl die Nutzung des Verkehrslandeplatzes als auch die Erweiterung zum<br />
Regionalflughafen erfordern die Festlegung von Baubeschränkungsbereichen.<br />
Diese werden nach § 12 Luftfahrgesetz bei der Genehmigung des<br />
Flughafens von der zuständigen Behörde festgelegt. Nach derzeitigem Planungsstand<br />
können in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
lediglich die Baubeschränkungsbereiche des jetzigen Verkehrslandeplatzes<br />
nachrichtlich übernommen werden (siehe auch Kap. 11).<br />
Des weiteren erfordert der Flughafenstandort die Festlegung lärmorientierter<br />
Siedlungsbeschränkungszonen. Deren Festlegung obliegt der Regionalplanung<br />
und ist für den Verkehrslandeplatz bislang nicht erfolgt. Für die geplante<br />
Weiterentwicklung des Flughafens steht sie naturgemäß noch aus. Entsprechend<br />
kann eine nachrichtliche Übernahme in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
nicht erfolgen. Statt dessen wird die auf einer Berechnung des Landesumweltamtes<br />
(für 20/30 t Startmasse) basierende siedlungsrelevante 55 dB(A)-<br />
Isophone in die Beikarte „Bau- und Siedlungsbeschränkungsbereiche“ übernommen<br />
(siehe auch hierzu Kap. 11).<br />
5 vgl. Luftverkehrskonzeption des Landes Brandenburg, 2. Fortschreibung April <strong>2008</strong><br />
Knieper + Partner 117