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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

8 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

des Standortes für Flugbetrieb bewiesen. Die Einhaltung der Maßgaben ist<br />

Aufgabe eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.<br />

In einem einzigen Sachgebiet, dem Bereich Luftverkehr, ist das Vorhaben<br />

mit den Zielen der Raumordnung derzeitig nicht vereinbar. Die Nichtvereinbarkeit<br />

wird mit dem LEP GR, dem LEP FS i.V. mit LEPro 2007 und dem<br />

Entwurf des LEP B-B, begründet (s.o.). Zwar ist der LEP B-B ist noch nicht<br />

rechtskräftig, jedoch entspricht diese Auffassung der Politik der derzeitigen<br />

Landesregierung.<br />

Für alle anderen Verkehrsarten, Allgemeine Luftfahrt, Werks- oder Frachtverkehr<br />

ohne Linienverkehr wäre der Antrag des Vorhabenträgers im Hinblick<br />

auf die zulässige Höchstabflugmasse bis zu 85 t mit dem künftigen Ziel<br />

der Raumordnung vereinbar. Der Vorhabenträger will dem entsprechend die<br />

Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragen, da auch in diesen<br />

Geschäftsfeldern ein Bedarf vorliegt.<br />

Dem Standort wird eine sehr gute verkehrliche Lagegunst bescheinigt, aufgrund<br />

derer er wirtschaftliche Bedeutung nicht nur für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>, sondern<br />

auch für den regionalen Wachstumskern Eberswalde sowie die Branchenschwerpunktorte<br />

Eberswalde, Bernau und Schwedt entfalten kann. 5 Um die<br />

Weiterentwicklung des jetzigen Verkehrslandeplatzes zu fördern, ist das Flughafengelände<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> als Fläche für<br />

den Luftverkehr und mit dem Symbol „Regionalflughafen“ dargestellt.<br />

Die Abgrenzung orientiert sich an den Planungen des Betreibers, beinhaltet<br />

allerdings im wesentlichen die bereits genehmigte Flugbetriebsfläche des<br />

derzeitigen Verkehrslandeplatzes Eberswalde-Finow. Die zulässige Abflugmasse<br />

ist nicht Bestandteil der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung, sondern Gegenstand<br />

anderweitiger Planungs- und Genehmigungsverfahren, wie z.B. dem<br />

Planfeststellungsverfahren.<br />

Mit der Entwicklung des Flughafens ist davon auszugehen, dass sich weiteres<br />

Gewerbe und Industrie im Umfeld ansiedeln werden. Die Möglichkeiten<br />

dafür bereitet der <strong>Flächennutzungsplan</strong> vor (siehe auch Kap. 7 Finowfurt /<br />

Gewerbliche Bauflächen). Im Rahmen dieser Gesamtentwicklung besteht die<br />

Notwendigkeit, einen zusätzlichen direkten Autobahnanschluss an die A 11<br />

zu schaffen, welcher im <strong>Flächennutzungsplan</strong> Berücksichtigung findet (siehe<br />

auch Kap. 8.1 Straßenverkehrsflächen).<br />

Sowohl die Nutzung des Verkehrslandeplatzes als auch die Erweiterung zum<br />

Regionalflughafen erfordern die Festlegung von Baubeschränkungsbereichen.<br />

Diese werden nach § 12 Luftfahrgesetz bei der Genehmigung des<br />

Flughafens von der zuständigen Behörde festgelegt. Nach derzeitigem Planungsstand<br />

können in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

lediglich die Baubeschränkungsbereiche des jetzigen Verkehrslandeplatzes<br />

nachrichtlich übernommen werden (siehe auch Kap. 11).<br />

Des weiteren erfordert der Flughafenstandort die Festlegung lärmorientierter<br />

Siedlungsbeschränkungszonen. Deren Festlegung obliegt der Regionalplanung<br />

und ist für den Verkehrslandeplatz bislang nicht erfolgt. Für die geplante<br />

Weiterentwicklung des Flughafens steht sie naturgemäß noch aus. Entsprechend<br />

kann eine nachrichtliche Übernahme in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

nicht erfolgen. Statt dessen wird die auf einer Berechnung des Landesumweltamtes<br />

(für 20/30 t Startmasse) basierende siedlungsrelevante 55 dB(A)-<br />

Isophone in die Beikarte „Bau- und Siedlungsbeschränkungsbereiche“ übernommen<br />

(siehe auch hierzu Kap. 11).<br />

5 vgl. Luftverkehrskonzeption des Landes Brandenburg, 2. Fortschreibung April <strong>2008</strong><br />

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