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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

6 Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

6 Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

6.1 Darstellungssystematik<br />

Aufgabe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s ist es, die bauliche und sonstige Nutzung<br />

der Grundflächen in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> vorzubereiten.<br />

Wichtigste Inhalte der Planzeichnung sind Darstellungen über:<br />

▪ die Abgrenzung zwischen Bauflächen und anderen Flächen,<br />

▪ die Unterscheidung der dargestellten Bauflächen nach der Art der Nutzung,<br />

▪ die Gemeinbedarfseinrichtungen und -flächen sowie die Ver- und Entsorgungsanlagen,<br />

▪ die Sondergebiete mit Angabe ihrer Zweckbestimmung,<br />

▪ die überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraßen sowie Bahnflächen<br />

und Wasserstraßen<br />

▪ die Gliederung der Freiflächen nach Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen,<br />

▪ Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft.<br />

Neben den oben genannten Darstellungen enthält die Planzeichnung des<br />

weiteren<br />

▪ nachrichtliche Übernahmen (wie z.B. Natur-, Landschafts-, Trinkwasserschutzzonen,<br />

Bodendenkmale, Naturdenkmalen, Natura 2000-Gebiete,<br />

Siedlungsbeschränkungsbereiche, Bundeswasserstraßen)<br />

▪ Kennzeichnungen (Altlastenverdachtsflächen)<br />

Die Konkretisierung der Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s, im besonderen<br />

die Festsetzung der besonderen Art und des Maßes der baulichen<br />

Nutzung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Dabei gilt<br />

grundsätzlich, dass verbindliche Bauleitpläne (d.h. Bebauungspläne, Vorhaben-<br />

und Erschließungspläne) aus dem <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu entwickeln<br />

sind (§ 8 Absatz 2 BauGB).<br />

Mit dieser gegenüber den rechtwirksamen Flächennutzungsplänen zum Teil<br />

generalisierten Darstellung der für die Bebauung vorgesehenen Flächen<br />

lässt der <strong>Flächennutzungsplan</strong> größere Spielräume für die Entwicklung von<br />

verbindlichen Bauleitplänen. Des weiteren wären differenzierte Darstellungen<br />

der für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art der<br />

baulichen Nutzung (Baugebiete) für die Ortsteile der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

nicht angemessen.<br />

Lediglich bei der Ausweisung der Sondergebiete wird nicht die Darstellung<br />

von Sonderbauflächen herangezogen. Dies erfolgt aufgrund der bereits im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> gesetzten Leitlinie der gezielten<br />

Sicherung und Entwicklung einzelner Flächen durch Festsetzung ihrer<br />

jeweiligen Zweckbestimmung.<br />

Knieper + Partner 27

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