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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

7 Siedlungsflächen<br />

nung werden diese Flächen im Zusammenhang mit der Flughafenentwicklung<br />

des Flugplatzes Finow zum Regionalflughafen gesichert. Gleichzeitig<br />

spielt die räumliche Nähe von Finowfurt und Lichterfelde zur Kreisstadt Eberswalde,<br />

die die Funktion eine Mittelzentrums mit Teilfunktion eines Oberzentrums<br />

übernimmt, eine Rolle. Da die südöstlichen Flächen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> den Eberswalder Wirtschaftsraum ergänzen und hier bereits historisch<br />

gewachsene Funktionsverwachsungen bestehen, soll die Entwicklung<br />

der hier befindlichen Ortsteile durch die <strong>Flächennutzungsplan</strong>darstellungen<br />

gestützt werden.<br />

Die gewerblichen Bauflächen bleiben im wesentlichen Gewerbe bzw. Industriebetrieben<br />

vorbehalten. Letztere sind im Zusammenhang mit der Entwicklung<br />

des geplanten Standortes des Regionalflughafens zu erwarten.<br />

Die Erläuterung der einzelnen gewerblichen Bauflächen erfolgt im ortsteilbezogenen<br />

Kapitel 7.6.<br />

7.4 Sondergebiete<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> werden die Flächen, für<br />

die Nutzungen vorgesehen sind, die sich von den anderen Bauflächen wesentlich<br />

unterscheiden, als Sondergebiete mit jeweiliger Zweckbestimmung<br />

dargestellt. Auf die Ausweisung von Sonderbauflächen wird absichtlich verzichtet,<br />

da das Entwicklungsziel der einzelnen Flächen, bzw. Gebiete bereits<br />

auf der Ebene der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung vorbereitet wird.<br />

Gemäß dem Leitbild und Zielsystem des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> gilt für die Darstellung der Sondergebiete:<br />

▪ Stärkung der Funktionen Tourismus, Freizeit und Naherholung bei<br />

gleichzeitigem Schutz der Qualitäten des Natur und Landschaftsraums<br />

▪ Sicherung und Aufwertung der vorhandenen Gebiete für die Wochenenderholung<br />

und Freizeitangebote<br />

▪ Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine fremdenverkehrsorientierte<br />

Entwicklung und Sicherung des Übernachtungsangebotes<br />

unter besonderer Berücksichtigung des Wassertourismus<br />

▪ Bewahrung und Entwicklung der zielgerichteten Zugänglichkeit des Natur-<br />

und Landschaftsraumes<br />

Durch die Darstellung der Sondergebiete werden zum einen Flächen für bestimmte<br />

Funktionen, wie z.B. Handel oder Hotel ausgewiesen. Zum anderen<br />

werden, typisch für das Planungsgebiet und resultierend aus der naturräumlichen<br />

Lage, ausgedehnte Gebiete der Wochenenderholung und Ferienhausgebiete<br />

dargestellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei am Üder- und Werbellinsee.<br />

Dies sind sowohl Flächen, die bereits erschlossen und zum Großteil<br />

bereits rechtswirksam durch die Darstellung in den „alten“ Flächennutzungsplänen<br />

gesichert sind als auch bisher nicht ausgewiesene vorhandene Wochenendhausgebiete<br />

sowie neu zu entwickelnde Potenziale.<br />

Für die über die <strong>Flächennutzungsplan</strong>darstellung hinausgehenden rechtmäßig<br />

errichteten Anlagen der Wochenenderholung in freier Feldflur oder in<br />

forstwirtschaftlich genutzten Flächen besteht Bestandsschutz.<br />

Knieper + Partner 35

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