Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
4 Übergeordnete und örtliche Planungen<br />
sich in Form bereits bestätigter bzw. im Verfahren befindlicher Bauleitplanungen<br />
darstellt.<br />
Der sachliche Teilplan „Windenergienutzung und Rohstoffsicherung<br />
und -gewinnung“ des Regionalplans Barnim-Uckermark (erneut veröffentlicht<br />
am 29.09.2004) weist zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus der<br />
Windenergienutzung Windeignungsgebiete aus, innerhalb derer raumbedeutsame<br />
Windenergieanlagen zu lokalisieren sind. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
ist dies das Windeignungsgebiet Lichterfelde. Der sachliche Teilplane<br />
„Windenergienutzung und Rohstoffsicherung und -gewinnung“ befindet sich<br />
momentan in Überarbeitung.<br />
Vorranggebiete Rohstoffsicherung – Steine und Erden sind innerhalb der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> nicht vorhanden.<br />
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und<br />
Brandenburg (GL 6) als zuständige Planungsbehörde weist im Rahmen der<br />
„Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernissen der<br />
Raumordnung und Landesplanung“ vom 27.01.2006 auf Folgendes hin:<br />
Bei der Entwicklung von Siedlungsflächen soll eine Konzentration auf die<br />
gewachsenen Hauptorte erfolgen (LEP GR, Grundsatz 1.1.3). Vorrang haben<br />
die beiden Ortsteile mit regionalplanerisch festgelegten Funktionen.<br />
Die Sanierung vorhandener Bausubstanz und die Nutzung vorhandener innerörtlicher<br />
Siedlungsflächen hat Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen;<br />
eine Zersiedlung der Landschaft ist zu verhindern (BbgLPlG,<br />
§ 3 Absatz 1 Nr. 3+6; LEP GR, Grundsatz 1.1.1)<br />
Die Entstehung, Erweiterung und Verfestigung von Streu- und Splittersiedlungen<br />
– auch durch die Umwandlung von Wochenendhaus- oder Kleingartenbetrieben<br />
in Wohnsiedlungen - ist zu vermeiden (LEP GR, Ziel 1.1.4;<br />
LEPro § 16 Absatz 4).<br />
Nicht mehr benötigte bauliche Anlagen auf militärischen Konversionsflächen<br />
im räumlichen Zusammenhang zu innerörtlichen Siedlungsflächen sind vornehmlich<br />
für Siedlungszwecke zu entwickeln. Städtebauliche relevante Teile<br />
dieser Art außerhalb innerörtlicher Siedlungsflächen dürfen für nicht integrierbare<br />
infrastrukturelle Einrichtungen, gewerblich-industrielle Großvorhaben und<br />
raumbedeutsame Freizeitvorhaben zugelassen werden (LEP GR, Ziel 1.1.5).<br />
Der Natur- und Landschaftsschutz ist in den Schutzgebieten innerhalb der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> besonders zu fördern (BbgLPlG § 3 Absatz 1 Nr. 9).<br />
Das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem (öwF) mit den darin integrierten<br />
besonders bedeutsamen Freiraumfunktionen, Werten des Naturhaushaltes<br />
und der Kulturlandschaft ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit<br />
zu entwickeln. ... Raumbedeutsame Freirauminanspruchnahmen, Neuzerschneidung<br />
durch Infrastrukturtrassen, raumbedeutsame Windenergieanlagen<br />
und der Abbau nicht bestandsgeschützter oberflächennaher Rohstoffe<br />
sind im öwF regelmäßig ausgeschlossen (LEP GR, Ziel 3.2.1).<br />
Nach LEP GR, Grundsatz 3.1.7 uns LEPro § 29 Absatz 4 ist die Zugänglichkeit<br />
von Uferstreifen zu erhalten und deren naturnahe Gestaltung voranzu-<br />
Knieper + Partner 19