Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
6 Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />
Tabelle 3: Übersicht über die Art der baulichen Nutzung nach §§ 5 Absatz 2<br />
Nr. 1 und 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1- 9 BauNVO:<br />
Bauflächen im<br />
FNP<br />
Wohnbauflächen<br />
Gemischte<br />
Bauflächen<br />
Gewerbliche<br />
Bauflächen<br />
Daraus ableitbare Baugebiete im Bebauungsplan<br />
▪ WS (§ 2 BauNVO) Kleinsiedlungsgebiete<br />
▪ WR (§ 3 BauNVO) Reine Wohngebiete<br />
▪ WA (§ 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete<br />
▪ WB (§ 4a BauNVO) Besondere Wohngebiete<br />
▪ MD (§ 5 BauNVO) Dorfgebiete<br />
▪ MI (§ 6 BauNVO) Mischgebiete<br />
▪ MK (§ 7 BauNVO) Kerngebiete<br />
▪ GE (§ 8 BauNVO) Gewerbegebiete<br />
▪ GI (§ 9 BauNVO) Industriegebiete<br />
6.2 Aufhebung von ehemaligen Exklaven und Gebietsänderungen<br />
Im Laufe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>aufstellungsverfahren hat es eine Gebietsänderung<br />
im Bereich des <strong>Gemeinde</strong>teils Rosenbeck des Ortsteils Eichhorst<br />
und der <strong>Gemeinde</strong> Marienwerder gegeben. Am 05.11.2007 wurde der<br />
Gebietsänderungsvertrag zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n Marienwerder und<br />
<strong>Schorfheide</strong> (vom 04.05 bzw. 10.05.2007) genehmigt. Am 01.01.<strong>2008</strong> ist die<br />
Gebietsänderung in Kraft getreten. Seitdem ist das Flurstück 252 der Flur 3,<br />
Gemarkung Marienwerder in die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> eingegliedert. Diese<br />
– ausschließlich Freiflächendarstellungen betreffende – Gebietsänderung<br />
konnte bereits während des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Nach dem Beschluss über den <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>September</strong> <strong>2008</strong> wurden<br />
weitere Gebietsänderungen wirksam – zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />
und der Stadt Liebenwalde. Nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
des Gebietsänderungsvertrages vom 08.01 und 24.01.08 und seiner Genehmigung<br />
vom 04.07.08 wurde die Neuzuordnung der Exklaven am<br />
01.10.<strong>2008</strong> wirksam. Dies bedeutet, dass die Exklaven Kreuzbruch 09, Liebenwalde<br />
1, Hammer Gut 1 sowie die Flurstücke 16 und 19 der Flur 6, Gemarkung<br />
Liebenthal 1 (bisher <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>) nun der Stadt Liebenwalde<br />
zugeordnet sind.<br />
Umgekehrt sind die Exklaven Prötze 5 und 6 sowie Schluft 1 und 2 (bisher<br />
Stadt Liebenwalde) jetzt Teil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>.<br />
Im Laufe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>-Aufstellungsverfahrens konnten diese<br />
Gebietsänderungen formal noch nicht berücksichtigt werden, da der Feststellungsbeschluss<br />
im <strong>September</strong> <strong>2008</strong> gefasst wurde. Folgende Darstellungsweise<br />
wurde in dem vorliegenden Plan gewählt:<br />
▪ Die seit 01.10.<strong>2008</strong> der Stadt Liebenwalde zugeordneten Exklaven sind<br />
nicht mehr dargestellt.<br />
▪ Die Flächen, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> zugeordnet wurden, sind in<br />
der Darstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s der Stadt Liebenwalde ausgewiesen,<br />
d.h. als Wald- oder Landwirtschaftsflächen.<br />
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