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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

6 Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

Tabelle 3: Übersicht über die Art der baulichen Nutzung nach §§ 5 Absatz 2<br />

Nr. 1 und 9 Absatz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1- 9 BauNVO:<br />

Bauflächen im<br />

FNP<br />

Wohnbauflächen<br />

Gemischte<br />

Bauflächen<br />

Gewerbliche<br />

Bauflächen<br />

Daraus ableitbare Baugebiete im Bebauungsplan<br />

▪ WS (§ 2 BauNVO) Kleinsiedlungsgebiete<br />

▪ WR (§ 3 BauNVO) Reine Wohngebiete<br />

▪ WA (§ 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete<br />

▪ WB (§ 4a BauNVO) Besondere Wohngebiete<br />

▪ MD (§ 5 BauNVO) Dorfgebiete<br />

▪ MI (§ 6 BauNVO) Mischgebiete<br />

▪ MK (§ 7 BauNVO) Kerngebiete<br />

▪ GE (§ 8 BauNVO) Gewerbegebiete<br />

▪ GI (§ 9 BauNVO) Industriegebiete<br />

6.2 Aufhebung von ehemaligen Exklaven und Gebietsänderungen<br />

Im Laufe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>aufstellungsverfahren hat es eine Gebietsänderung<br />

im Bereich des <strong>Gemeinde</strong>teils Rosenbeck des Ortsteils Eichhorst<br />

und der <strong>Gemeinde</strong> Marienwerder gegeben. Am 05.11.2007 wurde der<br />

Gebietsänderungsvertrag zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n Marienwerder und<br />

<strong>Schorfheide</strong> (vom 04.05 bzw. 10.05.2007) genehmigt. Am 01.01.<strong>2008</strong> ist die<br />

Gebietsänderung in Kraft getreten. Seitdem ist das Flurstück 252 der Flur 3,<br />

Gemarkung Marienwerder in die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> eingegliedert. Diese<br />

– ausschließlich Freiflächendarstellungen betreffende – Gebietsänderung<br />

konnte bereits während des <strong>Flächennutzungsplan</strong>verfahrens Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Nach dem Beschluss über den <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>September</strong> <strong>2008</strong> wurden<br />

weitere Gebietsänderungen wirksam – zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong><br />

und der Stadt Liebenwalde. Nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Gebietsänderungsvertrages vom 08.01 und 24.01.08 und seiner Genehmigung<br />

vom 04.07.08 wurde die Neuzuordnung der Exklaven am<br />

01.10.<strong>2008</strong> wirksam. Dies bedeutet, dass die Exklaven Kreuzbruch 09, Liebenwalde<br />

1, Hammer Gut 1 sowie die Flurstücke 16 und 19 der Flur 6, Gemarkung<br />

Liebenthal 1 (bisher <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>) nun der Stadt Liebenwalde<br />

zugeordnet sind.<br />

Umgekehrt sind die Exklaven Prötze 5 und 6 sowie Schluft 1 und 2 (bisher<br />

Stadt Liebenwalde) jetzt Teil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong>.<br />

Im Laufe des <strong>Flächennutzungsplan</strong>-Aufstellungsverfahrens konnten diese<br />

Gebietsänderungen formal noch nicht berücksichtigt werden, da der Feststellungsbeschluss<br />

im <strong>September</strong> <strong>2008</strong> gefasst wurde. Folgende Darstellungsweise<br />

wurde in dem vorliegenden Plan gewählt:<br />

▪ Die seit 01.10.<strong>2008</strong> der Stadt Liebenwalde zugeordneten Exklaven sind<br />

nicht mehr dargestellt.<br />

▪ Die Flächen, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> zugeordnet wurden, sind in<br />

der Darstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s der Stadt Liebenwalde ausgewiesen,<br />

d.h. als Wald- oder Landwirtschaftsflächen.<br />

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