Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
18 Windenergie- und Rohstoffnutzung<br />
18 Windenergie- und Rohstoffnutzung<br />
18.1 Windenergienutzung<br />
Die Windenergienutzung erfordert aufgrund ihrer besonderen Standortvoraussetzungen,<br />
ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und der in der Regel mit ihnen<br />
verbundenen Umweltkonflikte eine besondere planerische Behandlung.<br />
Um die Vorhaben auf verträgliche Standorte zu begrenzen, hat der Gesetzgeber<br />
die Möglichkeit des Planvorbehaltes nach<br />
§ 35 Absatz 3 Satz 4 BauGB eröffnet. Die Regelung zielt darauf ab, durch<br />
positive Standortzuweisungen privilegierter Nutzungen an einer oder mehreren<br />
Stellen im Plangebiet („Konzentrationszonen“) den übrigen Planungsraum<br />
von den durch den Gesetzgeber privilegierten Anlagen freizuhalten,<br />
und zwar für das gesamte Plangebiet.<br />
Die Konzentration von privilegierten Vorhaben ist auch Ziel der Landes- und<br />
Regionalplanung: Zur Sicherung eines verstärkten Ausbaus der Windenergienutzung<br />
ist eine geordnete konzentrierte Errichtung von raumbedeutsamen<br />
Windenergieanlagen in dafür geeigneten Standortbereichen der Region<br />
zu gewährleisten. Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in den ausgewiesenen<br />
Eignungsgebieten Windnutzung zu lokalisieren. Außerhalb dieser<br />
Eignungsgebiete ist die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen<br />
in der Regel ausgeschlossen. Dieses Ziel (1.1) ist seitens der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim im sachlichen Teilplan „Windenergienutzung<br />
und Rohstoffsicherung und -gewinnung“ des Regionalplans<br />
Barnim-Uckermark (erneut veröffentlicht am 29.09.2004) festgelegt (Dieser<br />
Plan befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung).<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> ist das Windeignungsgebiet Lichterfelde<br />
(Nr. 32) ausgewiesen.<br />
Dieses nordöstlich des Ortsteils Lichterfelde gelegene Eignungsgebiet ist im<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> als Sondergebiet „Windkraft-Konzentrationszone“<br />
dargestellt (Änderungsfläche mit der ID Nr. 4).<br />
Das rund 30 ha große ausgewiesene Sondergebiet ist identisch mit dem<br />
Windeignungsgebiet des sachlichen Teilplans des Regionalplans. Die direkt<br />
am Weg bestehende Windkraftanlage außerhalb des Gebietes besitzt Bestandsschutz.<br />
Auf diese Fläche wird innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen konzentriert und damit gleichzeitig<br />
nach § 35 Absatz 3 BauGB an anderen Standorten ausgeschlossen.<br />
Das Eignungsgebiet befindet sich zu einem Teil im SPA-Gebiet <strong>Schorfheide</strong>-<br />
Chorin. Entsprechend der Feststellung im sachlichen Teilplan des Regionalplans<br />
besitzt dieser Bereich jedoch eine weniger hochwertige Naturausstattung<br />
und ist mit den ehemaligen Güllelagunen sowie anderen baulichen Einrichtungen<br />
vorbelastet.<br />
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde seitens der militärischen Luftfahrtbehörde<br />
darauf hingewiesen, dass die Höhe der Windkraftanlagen aus<br />
militärischer, flugbetrieblicher Sicht 243 m über NN nicht überschreiten darf.<br />
Bei einer durchschnittlichen Geländehöhe von 60 - 65 m über NN innerhalb<br />
des Windeignungsgebietes Lichterfelde, sind entsprechend dem derzeitigen<br />
Stand der Technik entsprechende Windkraftanlagen, die in der Regel eine<br />
Nabenhöhe von rund 100 m und einen Rotordurchmesser von bis zu 90 m<br />
besitzen, realisierbar.<br />
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