Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />
20 Integration der Umweltbelange<br />
20.2 Gegenstand und Ergebnis der Umweltprüfung<br />
20.2.1 Gegenstand der Umweltprüfung / Verhältnis zur Landschaftsplanung<br />
Untersuchungsgegenstand der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB,<br />
in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden,<br />
sind diejenigen Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s, die von den<br />
Darstellungen der beiden rechtswirksamen Pläne abweichen.<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung ist ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erarbeitet<br />
worden, der die in der Anlage zu § 2 Absatz 4 und § 2a Satz<br />
2 Nr. 2 BauGB aufgeführten Inhalte aufweist. Er bildet einen gesonderten<br />
Teil dieser Begründung.<br />
Der Umweltbericht zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> ist<br />
ein vorhabenbezogenes Planwerk. Es werden für räumliche Ausschnitte des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes die Umweltauswirkungen planerisch vorbereiteter raumstruktureller<br />
Änderungen prognostiziert und gegebenenfalls Umfang und Beschaffenheit<br />
von Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen benannt.<br />
Eine flächenhafte Betrachtung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes mit der Erarbeitung<br />
von Entwicklungsstrategien für Natur und Landschaft erfolgt nicht. Dies ist<br />
den bestehenden kommunalen Landschaftsplänen vorbehalten.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> gliedert sich die kommunale Landschaftsplanung<br />
in 2 geteilte Landschaftspläne der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>n Finowfurt<br />
und Groß Schönebeck. Bei der Beurteilung von Vorhaben mit potenziell negativen<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft (s.u.) zieht der Umweltbericht<br />
die Aussagen der Landschaftspläne zur lokalen Empfindlichkeit von Natur<br />
und Landschaft und der lokalen landschaftsplanerischen Zielsetzung heran.<br />
Im Ergebnis der Umweltprüfung (s.u.) erfolgt eine Einschätzung der summarischen<br />
Auswirkungen der auf Ebene des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s vorbereiteten<br />
Eingriffsvorhaben auf die Entwicklung von Natur und Landschaft des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes. Sollte die Summe der Konflikte zwischen geplanten Eingriffsvorhaben<br />
und den Wertungen und Entwicklungszielen der kommunalen<br />
Landschaftsplanung die von der <strong>Gemeinde</strong> vorgesehene Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft grundsätzlich in Frage stellen, wäre es erforderlich,<br />
begleitend zum Änderungsverfahren des FNP ein formelles Änderungsverfahren<br />
für den Landschaftsplan einzuleiten. Dies ist allerdings nicht der Fall.<br />
Der Ortsteil Altenhof wird bislang nicht von einem Landschaftsplan planerisch<br />
bearbeitet. Es wurde allerdings eine gemeindeinterne landschaftsplanerische<br />
Voruntersuchung erstellt, die die wesentlichen Belange und gemeindlichen<br />
Entwicklungsziele von Natur und Landschaft für den Ortsteil Altenhof<br />
darstellt. Die Voruntersuchung ist dem Umweltbericht als Anlage beigefügt.<br />
Der Umweltbericht unterscheidet nach<br />
▪ Vorhaben ohne negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt,<br />
die entweder eine Rücknahme von hinfälligen Entwicklungsabsichten<br />
bedeuten oder bestehende Entwicklungsabsichten konkretisieren, ohne<br />
eine Intensivierung der zukünftigen Nutzung zu ermöglichen. Diese Vorhaben<br />
bzw. Änderungen gegenüber den gültigen Flächennutzungsplänen<br />
werden im Weiteren nicht näher begutachtet. (Anzahl = 28)<br />
Knieper + Partner 159