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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

11 Flächen für Nutzungsbeschränkungen / Immissionsschutz<br />

OT Lichterfelde<br />

▪ OT Lichterfelde, fünf Windkraftanlagen – Nr. 0106.2, 4. BimSchV<br />

▪ Bauschuttrecyclinganlage – Nr. 0811BBB2, 4. BimSchV<br />

▪ Anl. z. sonst. Bahnadlung nicht bes. überw. bed. Abfälle<br />

Nr. 0811BBB2, 4. BimSchV<br />

OT Groß Schönebeck,<br />

▪ Bauschuttrecyclinganlage – Nr. 0811BBB2, 4. BimSchV<br />

▪ Anl. z. sonst. Bahnadlung nicht bes. überw. bed. Abfälle<br />

Nr. 0811BBB2, 4. BimSchV<br />

OT Schluft<br />

▪ BHKW mit Biogasanlage – Nr. 010aBAA2, 4. BimSchV<br />

Das Landesumweltamt hat im Rahmen der Behördenbeteiligung mitgeteilt,<br />

dass der <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> durch die Zuordnung<br />

unterschiedlicher Flächen schädliche Umwelteinwirkungen weitgehend<br />

vermeidet (§ 50 BimSchG).<br />

Bau- und Siedlungsbeschränkungsbereiche in Zusammenhang mit dem<br />

Flughafenstandort<br />

Sowohl die Nutzung des Verkehrslandeplatzes als auch die Erweiterung zum<br />

Regionalflughafen erfordern die Festlegung von Baubeschränkungsbereichen.<br />

Grundsätzlich werden diese nach § 12 Luftfahrgesetz bei der Genehmigung<br />

des Flughafens von der zuständigen Behörde festgelegt. Nach derzeitigem<br />

Planungsstand können in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schorfheide</strong> lediglich die Baubeschränkungsbereiche des jetzigen Verkehrslandeplatzes<br />

nachrichtlich übernommen werden (s. Beikarte „Bau- und Siedlungsbeschränkungsbereiche“).<br />

Für den Verkehrslandeplatz Eberswalde-<br />

Finow ist der frühere DDR-Baubeschränkungsbereich Klasse A aufrechterhalten.<br />

Hierzu hat das Landesamt für Bauen und Verkehr in seiner Stellungnahme<br />

im Rahmen der Behördenbeteiligung zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> mitgeteilt,<br />

dass in der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Eberswalde-<br />

Finow gemäß § 6 LuftVG die Wirksamkeit des vorhandenen beschränkten<br />

Bauschutzbereiches (Baubeschränkungsbereich Klasse A) nach Anordnung<br />

über Baubeschränkungsbereiche in der Umgebung von Flugplätzen vom<br />

30.04.1971, GBl. der DDR, Sonderdruck Nr. 699, festgestellt wurde. Mit Bescheid<br />

vom 28.01.1999 wurde der Baubeschränkungsbereich Klasse A nach<br />

Form und Abmessung aufrechterhalten. Rechtsgrundlage bildete hierfür der<br />

Artikel 9 des 11. Gesetzes zur Änderung des LuftVG vom 25.08.1998.<br />

Um die Hindernisfreiheit um den Flugplatz als auch den zukünftigen Regionalflughafen<br />

zu gewährleisten, ist die zuständige Luftfahrtbehörde – die gemeinsame<br />

obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) – bei baulichen<br />

Vorhaben, die die jeweilige Höhenbeschränkung im Bauschutzbereich<br />

von Flugplätzen überschreiten zu beteiligen, § 12 Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG) – ausgenommen sind unter Beachtung des absoluten Baubeschränkungsbereich<br />

Anlagen bis zu 30m über Grund. Hiervon betroffen sind<br />

innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> Vorhaben in den Ortsteilen Finowfurt,<br />

Lichterfelde und teilweise auch Werbellin und Eichhorst. Bei Hindernissen<br />

über 100m (insbesondere Windkraftanlagen) gilt die Beteiligungspflicht auch<br />

außerhalb der Baubeschränkungsbereiche.<br />

Für den Lärmschutz schutzbedürftiger Nutzungen müssen Siedlungsbeschränkungszonen<br />

für den geplanten Regionalflughafen festgelegt werden.<br />

Sie stehen in Abhängigkeit zur geplanten Startmasse und den Bewegungs-<br />

Knieper + Partner 125

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