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Gemeinde Schorfheide Flächennutzungsplan September 2008

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<strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schorfheide</strong> – <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

7 Siedlungsflächen – Ortsteilbezogene Darstellungen – Lichterfelde<br />

▪ SO „Klinik”<br />

Hoffnungsthaler Anstalten im ehemaligen Ortsteil Blütenberg von Lichterfelde<br />

als ein Komplex von anlagenklinischer Behandlung und differenzierter<br />

Betreuung der Arbeit und des Wohnens. Hier erwuchsen über einen längeren<br />

Zeitraum medizinische Einrichtungen, Wohn- und verschiedene, vor allem<br />

landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude in enger funktioneller Nachbarschaft<br />

in einem erhaltenswerten Landschaftsbereich.<br />

▪ SO “Windkraft-Konzentrationszone”<br />

Übernahme des Eignungsgebietes aus dem sachlichen Teilplan „Windenergienutzung<br />

und Rohstoffsicherung und -gewinnung“ des Regionalplans<br />

Barnim-Uckermark (s. hierzu Kapitel 18.1) mit gleichzeitiger Ausschlussfunktion<br />

für den Rest des <strong>Gemeinde</strong>gebietes (Konzentrationswirkung).<br />

▪ SO „Fotovoltaik“<br />

Innerhalb des Sondergebietes „Windkraft – Konzentrationszone“ ist zusätzlich<br />

ein Sondergebiet „Fotovoltaik“ dargestellt. Die Fotovoltaikanlagen können<br />

auf den nicht von den Windkraftnutzung benötigten Flächen errichtet<br />

werden. Geschützte Biotope und das vorhandene Kleingewässer werden<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

▪ SO „Biomasseanlage“ (ID 147)<br />

Zur langfristigen Sicherung einer geplanten Biogasanlage östlich der Ortslage<br />

von Lichterfelde wird das Sondergebiet „Biomasseanlage“ dargestellt.<br />

Geplant ist eine Anlage mit einer Nennleistung von 499 MW. Als Bioenergieträger<br />

sind Raps, Mais, Roggen, Grünschnitt und Festmist vorgesehen.<br />

Da der Standort nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem<br />

land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb steht, kann die geplante Anlage<br />

nicht den Privilegierungstatbestand für sich in Anspruch nehmen. Daher<br />

wird die Fläche als Sondergebiet aufgenommen.<br />

Der Vorhabenträger hat eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit gem.<br />

§ 3 c Abs. 1 Satz 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />

vorgenommen. Das Landesumweltamt, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle,<br />

hat bestätigt, dass keine UVP-Pflicht besteht. Das<br />

Immissionsschutzrechtliche Verfahren ist eingeleitet.<br />

Integration der Umweltprüfung<br />

Ergebnisse der Umweltprüfung für die FNP-Änderungen<br />

Nachstehend folgt die Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung für die<br />

einzelnen Änderungsflächen. Die detaillierte Bestanderfassung und die ausführlichen<br />

Beschreibungen der Konflikte bezogen auf die einzelnen Schutzgüter<br />

sowie die vollständigen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />

sind dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />

Grundsätzlich sind die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen auf<br />

Grundlage des planerisch höchstmöglichen Eingriffs berechnet, um das Gesamtkompensationserfordernis<br />

für die Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

durch die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung feststellen zu können. Nachfolgende<br />

Planungen (z.B. verbindliche Bauleitpläne) können durchaus einen geringeren<br />

Eingriff festlegen und damit verbunden auch zu einem geringeren Kompensationserfordernis,<br />

bzw. anderweitigen Vermeidungs- oder Kompensationsmaßnahmen<br />

führen.<br />

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