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5 Ausgewählte Themen der österreichischen FTI-Politik<br />

5.2 Chancengleichheit und Gender in FTI<br />

Chancengleichheit und Gender in Forschung,<br />

Technologie und Innovation, d.h. eine angemessene<br />

Beteiligung beider Geschlechter und die<br />

Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen,<br />

stellen auf nationaler wie internationaler Ebene<br />

seit Jahrzehnten zentrale Themenfelder für die<br />

FTI-Politik dar. Der nachfolgende Beitrag wirft<br />

einen mehrdimensionalen Blick auf das Thema<br />

in Österreich. Zunächst wird die Implementierung<br />

der Genderdimension in Horizon 2020 dargestellt.<br />

Dieses adressiert die Genderdimension<br />

auf drei Ebenen: auf Ebene der Repräsentanz von<br />

Frauen und Männern in Forschungsteams, auf<br />

Ebene der Beteiligung von Frauen und Männern<br />

in Entscheidungsfunktionen und auf Ebene der<br />

Integration der Genderdimension in Forschungsinhalte.<br />

Zwei dieser Ebenen werden in diesem<br />

Kapitel mit Blickwinkel auf die Situation in Österreich<br />

betrachtet: Einerseits wird die Entwicklung<br />

der Repräsentanz von ForscherInnen in der<br />

außeruniversitären naturwissenschaftlich-technischen<br />

Forschung in Österreich dargestellt und<br />

diskutiert, zum anderen wird der Frage nachgegangen,<br />

inwiefern die Genderdimension in Forschungsinhalten<br />

derzeit in von der FFG und dem<br />

FWF geförderten Forschungsprojekten berücksichtigt<br />

wird. Die Betrachtung dieser beiden Ebenen<br />

gibt Auskunft darüber, wie gut Österreich<br />

den Zielsetzungen, die sich die Europäische<br />

Kommission im Rahmen von Horizon 2020 zu<br />

Chancengleichheit und Gender setzt, begegnen<br />

kann. Vor diesem Hintergrund wird zu Beginn<br />

des Beitrags der Stellenwert der Genderdimension<br />

in Horizon 2020 genauer beleuchtet.<br />

5.2.1 Gender und Horizon 2020<br />

Die Förderung von Gleichstellung in Forschung,<br />

Technologie und Innovation (FTI) ist ein wesentliches<br />

Ziel der Europäischen Kommission im<br />

Rahmen der Errichtung eines einheitlichen europäischen<br />

Forschungsraums (EFR). Nach wie vor<br />

sind Frauen in FTI unterrepräsentiert, obwohl sie<br />

inzwischen nahezu die Hälfte aller PhD-AbsolventInnen<br />

ausmachen. Um dieses Ungleichgewicht<br />

zwischen den Geschlechtern und damit<br />

verbundene Ineffizienzen des EFR auszugleichen,<br />

hat die Europäische Kommission die Förderung<br />

von Gleichstellung in Horizon 2020 als Querschnittsthema<br />

etabliert. In Übereinstimmung<br />

mit den EFR Prioritäten sind spezifische Aktivitäten<br />

zur Förderung von Gleichstellung zwischen<br />

den Geschlechtern vorgesehen, um folgende Ziele<br />

zu erreichen:<br />

• Förderung der ausgewogenen Repräsentanz<br />

von Frauen und Männern in Forschungsteams<br />

in Horizon 2020.<br />

• Ausgewogene Beteiligung von Männern und<br />

Frauen in Entscheidungsfunktionen: Das angestrebte<br />

Ziel ist eine 40 % Beteiligung des unterrepräsentierten<br />

Geschlechts in Panels und<br />

Gremien (50 % in ExpertInnengruppen). Zudem<br />

soll in allen Panels und Gremien zumindest<br />

eine Expertin oder ein Experte mit ausgewiesener<br />

Gender Expertise vertreten sein.<br />

• Integration von Sex- und Gender-Analysen in<br />

Forschungs- und Innovationsprozessen: Dies<br />

soll einerseits die wissenschaftliche Qualität<br />

und andererseits die gesellschaftliche Relevanz<br />

des produzierten Wissens bzw. der technologischen<br />

Innovationen erhöhen. 13<br />

Gleichstellung ist damit in jeder Phase der Forschungsförderung<br />

als auch des Forschungsprozesses<br />

verankert: von der Programmgestaltung<br />

über die Implementierung zum Monitoring und<br />

zur Programmevaluation. Dieser umfassende<br />

Ansatz zur Förderung von Gleichstellung schlägt<br />

sich daher in den unterschiedlichen Programmteilen<br />

von Horizon 2020 nieder.<br />

So werden im Arbeitsprogramm 2014–<strong>2015</strong><br />

AntragstellerInnen aufgefordert, Chancengleichheit<br />

bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und<br />

Innovationsaktivitäten zu berücksichtigen und<br />

13 Vgl. European Commission (2014a).<br />

120 Forschungs- und Technologiebericht <strong>2015</strong>

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