FTB_2015_web_dt.
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6 Evaluierungen<br />
6 Evaluierungen<br />
Evaluierungen sind heute sowohl in rechtlicher<br />
Hinsicht als auch in der täglichen Praxis ein unabdingbarer<br />
Bestan<strong>dt</strong>eil im Prozess der Einführung<br />
und Implementierung von forschungs- und<br />
technologiepolitischen Fördermaßnahmen. In<br />
Österreich ist hierfür eine Reihe von Rechtsgrundlagen<br />
maßgeblich: das Forschungs- und<br />
Technologieförderungsgesetz (FTFG), das Gesetz<br />
zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft<br />
2004 (FFGG), das Forschungsorganisationsgesetz<br />
(FOG; Berichtswesen:<br />
§§ 6-9) sowie die auf diesen Gesetzen basierenden<br />
Richtlinien zur Forschungsförderung 1<br />
und zur Förderung der wirtschaftlich-technischen<br />
Forschung und Technologieentwicklung,<br />
die sogenannten FTE-Richtlinien. 2 Insbesondere<br />
das FTFG (§ 15 Abs. 2) normiert auf gesetzlicher<br />
Ebene die Evaluierungsgrundsätze als Mindesterfordernisse<br />
für die Richtlinien. Dabei sehen die<br />
Richtlinien vor, dass „für alle auf den FTE-Richtlinien<br />
basierenden Förderungsprogrammen und<br />
-maßnahmen ein schriftliches Evaluierungskonzept<br />
zu erstellen ist, das den Zweck, die Ziele<br />
und die Verfahren sowie die Termine zur Überprüfung<br />
der Erreichung der Förderungsziele enthält<br />
und geeignete Indikatoren definiert“. 3<br />
Nicht zuletzt aufgrund dieser rechtlichen<br />
Grundlage werden heute in beinahe allen Forschungs-<br />
und Technologieprogrammen Evaluierungen<br />
im Zuge der Programmplanung (ex-ante<br />
Evaluierungen), der Programmdurchführung<br />
(Monitoring und Interimsevaluierung) sowie zu<br />
Programmende (ex-post Evaluierungen) angewan<strong>dt</strong><br />
bzw. für die strategische Weiterentwicklung<br />
des österreichischen Forschungsförderportfolios<br />
durchwegs als essentiell und richtungsweisend<br />
angesehen.<br />
Nachfolgend wird ein Überblick über die Evaluierungstätigkeiten<br />
der österreichischen Forschungsförderprogramme<br />
gegeben. Die Auswahl<br />
erfolgte anhand der folgenden Kriterien:<br />
• Die Evaluierung weist vornehmlich eine bundespolitische<br />
Relevanz auf.<br />
• Ein approbierter Bericht der Evaluierung ist<br />
verfügbar.<br />
• Der Evaluationsbericht muss öffentlich zugänglich<br />
sein, das bedeutet im Wesentlichen,<br />
dass der Bericht freigegeben und auf der Homepage<br />
der Plattform Forschungs- und Technologiepolitikevaluierung<br />
4 veröffentlicht wurde.<br />
Die Ergebnisse der folgenden Evaluierungen<br />
werden kurz vorgestellt: die Endevaluierung des<br />
Förderprogramms austrian electronic network<br />
(AT:net) (im Auftrag des BMVIT), die Evaluierung<br />
des Programms FHplus (BMVIT), die Impact<br />
Evaluation of the Erwin Schrödinger Fellowship<br />
with Return Phase (FWF), die Zwischenevaluierung<br />
Talente (BMVIT), die Evaluierung<br />
des öster reichischen Sicherheitsforschungspro-<br />
1 Vgl. Richtlinien der Bundesregierung über die Gewährung und Durchführung von Förderungen gemäß §§ 10–12 FOG, BGBl. Nr.<br />
341/1981.<br />
2 Vgl. Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien) gemäß §<br />
11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
vom 27.09.2006 (GZ 609.986/0013-III/I2/2006) und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 28.09.2006 (GZ<br />
97.005/0012C1/9/2006).<br />
3 Vgl. FTE-Richtlinien, Abschnitt 2.2., S. 4.<br />
4 Vgl. www.fteval.at<br />
Forschungs- und Technologiebericht <strong>2015</strong> 151