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6 Evaluierungen<br />

6 Evaluierungen<br />

Evaluierungen sind heute sowohl in rechtlicher<br />

Hinsicht als auch in der täglichen Praxis ein unabdingbarer<br />

Bestan<strong>dt</strong>eil im Prozess der Einführung<br />

und Implementierung von forschungs- und<br />

technologiepolitischen Fördermaßnahmen. In<br />

Österreich ist hierfür eine Reihe von Rechtsgrundlagen<br />

maßgeblich: das Forschungs- und<br />

Technologieförderungsgesetz (FTFG), das Gesetz<br />

zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft<br />

2004 (FFGG), das Forschungsorganisationsgesetz<br />

(FOG; Berichtswesen:<br />

§§ 6-9) sowie die auf diesen Gesetzen basierenden<br />

Richtlinien zur Forschungsförderung 1<br />

und zur Förderung der wirtschaftlich-technischen<br />

Forschung und Technologieentwicklung,<br />

die sogenannten FTE-Richtlinien. 2 Insbesondere<br />

das FTFG (§ 15 Abs. 2) normiert auf gesetzlicher<br />

Ebene die Evaluierungsgrundsätze als Mindesterfordernisse<br />

für die Richtlinien. Dabei sehen die<br />

Richtlinien vor, dass „für alle auf den FTE-Richtlinien<br />

basierenden Förderungsprogrammen und<br />

-maßnahmen ein schriftliches Evaluierungskonzept<br />

zu erstellen ist, das den Zweck, die Ziele<br />

und die Verfahren sowie die Termine zur Überprüfung<br />

der Erreichung der Förderungsziele enthält<br />

und geeignete Indikatoren definiert“. 3<br />

Nicht zuletzt aufgrund dieser rechtlichen<br />

Grundlage werden heute in beinahe allen Forschungs-<br />

und Technologieprogrammen Evaluierungen<br />

im Zuge der Programmplanung (ex-ante<br />

Evaluierungen), der Programmdurchführung<br />

(Monitoring und Interimsevaluierung) sowie zu<br />

Programmende (ex-post Evaluierungen) angewan<strong>dt</strong><br />

bzw. für die strategische Weiterentwicklung<br />

des österreichischen Forschungsförderportfolios<br />

durchwegs als essentiell und richtungsweisend<br />

angesehen.<br />

Nachfolgend wird ein Überblick über die Evaluierungstätigkeiten<br />

der österreichischen Forschungsförderprogramme<br />

gegeben. Die Auswahl<br />

erfolgte anhand der folgenden Kriterien:<br />

• Die Evaluierung weist vornehmlich eine bundespolitische<br />

Relevanz auf.<br />

• Ein approbierter Bericht der Evaluierung ist<br />

verfügbar.<br />

• Der Evaluationsbericht muss öffentlich zugänglich<br />

sein, das bedeutet im Wesentlichen,<br />

dass der Bericht freigegeben und auf der Homepage<br />

der Plattform Forschungs- und Technologiepolitikevaluierung<br />

4 veröffentlicht wurde.<br />

Die Ergebnisse der folgenden Evaluierungen<br />

werden kurz vorgestellt: die Endevaluierung des<br />

Förderprogramms austrian electronic network<br />

(AT:net) (im Auftrag des BMVIT), die Evaluierung<br />

des Programms FHplus (BMVIT), die Impact<br />

Evaluation of the Erwin Schrödinger Fellowship<br />

with Return Phase (FWF), die Zwischenevaluierung<br />

Talente (BMVIT), die Evaluierung<br />

des öster reichischen Sicherheitsforschungspro-<br />

1 Vgl. Richtlinien der Bundesregierung über die Gewährung und Durchführung von Förderungen gemäß §§ 10–12 FOG, BGBl. Nr.<br />

341/1981.<br />

2 Vgl. Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien) gemäß §<br />

11 Z 1 bis 5 des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

vom 27.09.2006 (GZ 609.986/0013-III/I2/2006) und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 28.09.2006 (GZ<br />

97.005/0012C1/9/2006).<br />

3 Vgl. FTE-Richtlinien, Abschnitt 2.2., S. 4.<br />

4 Vgl. www.fteval.at<br />

Forschungs- und Technologiebericht <strong>2015</strong> 151

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