FTB_2015_web_dt.
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3 Wissenschaftliche Forschung und tertiäre Bildung<br />
Ab Mitte der 1990er Jahre veränderte sich die<br />
österreichische Hochschullandschaft in wenigen<br />
Jahren sehr stark. Zum einen bekamen die Universitäten<br />
durch das Universitäts-Organisationsgesetz<br />
1993 mehr Eigenverantwortung. Die<br />
Kunsthochschulen erhielten durch das Bundesgesetz<br />
über die Organisation der Universitäten<br />
der Künste 1998 den Status von Universitäten.<br />
Zum anderen hat sich die Anzahl der Hochschulen<br />
in Österreich durch die Zulassung von Fachhochschulen<br />
(seit 1994), die Ausgliederung der<br />
Medizinischen Fakultäten und die damit verbundene<br />
Errichtung der Medizinischen Universitäten<br />
(2004), die Akkreditierung von Privatuniversitäten<br />
(seit 1999) sowie die Gründung der Pädagogischen<br />
Hochschulen (seit 2007 Status als<br />
Hochschulen) innerhalb kurzer Zeit verdreifacht.<br />
3<br />
Das Universitätsgesetz 2002 brachte mit der<br />
Ausgliederung der Universitäten aus der Bundesverwaltung<br />
die gravierendste Veränderung im österreichischen<br />
Hochschulwesen der jüngeren<br />
Vergangenheit und damit eine grundlegende<br />
Neuausrichtung der universitären Steuerungsund<br />
Lenkungsmechanismen mit sich. Als vollrechtsfähige<br />
juristische Personen öffentlichen<br />
Rechts können die Universitäten nunmehr autonom<br />
Verträge und privatrechtliche Arbeitsverträge<br />
abschließen. Damit einhergehend wurde eine<br />
teilweise leistungsbasierte Universitätsfinanzierung<br />
implementiert sowie die längerfristige Strategie-<br />
und Profilbildung, sowohl regional als<br />
auch international, durch die Universitäten forciert<br />
4 . Das durch die öffentliche Hand für die einzelnen<br />
Universitäten zur Verfügung gestellte<br />
Grundbudget als nach wie vor wichtigstes Finanzierungsinstrument<br />
wird auf Basis von für drei<br />
Jahre geltende Leistungsvereinbarungen mit dem<br />
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung<br />
und Wirtschaft (BMWFW) vergeben und ist an<br />
konkrete Maßnahmen und Zielsetzungen gekoppelt.<br />
Darüber hinaus wird seit 2013 ein festgelegter<br />
Betrag des öffentlichen Budgets für die Universitäten,<br />
die sogenannten Hochschulraumstrukturmittel,<br />
auf Basis von quantitativen Leistungsindikatoren<br />
und einer kompetitiven Ausschreibung<br />
für die Anschubfinanzierung von Kooperationsprojekten<br />
vergeben. Die gestiegene<br />
Bedeutung von Effizienz- und Leistungskennzahlen<br />
für die universitäre Finanzierung stellt auch<br />
neue Anforderungen an das universitäre Management.<br />
Parallel dazu führte der Bologna-Prozess<br />
mit seiner Ausdifferenzierung in Bachelor- und<br />
Masterstudiengänge und die damit verbundene<br />
Verbreiterung des Lehrbetriebes zu einem erhöhten<br />
Aufwand an den Hochschulen. Eine zusätzliche<br />
Herausforderung war durch die Bewältigung<br />
höherer Studierendenzahlen gegeben.<br />
Obwohl sich die Entwicklungen der Hochschullandschaften<br />
in europäischen Ländern aufgrund<br />
deren Heterogenität im Detail sehr stark<br />
voneinander unterscheiden, sind auch Gemeinsamkeiten<br />
zu erkennen. So wurde in den Niederlanden<br />
beispielsweise in den 1980er Jahren mit<br />
Reformen begonnen, um den Hochschulsektor,<br />
wie auch in Österreich, autonomer und leistungsorientierter<br />
zu gestalten. Auch in Finnland<br />
führte diese Entwicklung zur vollen Autonomie<br />
der Universitäten. Da die finnische Hochschulpolitik<br />
stark im Kontext der Innovationspolitik<br />
diskutiert wird, zielt die Positionierung der<br />
Hochschulen auf größere wissenschaftliche und<br />
wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ab.<br />
In den meisten Forschungs- und Innovationssystemen<br />
spielen die an Hochschulen durchgeführten<br />
F&E-Aktivitäten eine immer größere<br />
Rolle. So stieg der Anteil der Ausgaben von an<br />
Hochschulen durchgeführter F&E, gemessen am<br />
Bruttoinlandsprodukts, von 2004–2013 in allen<br />
beobachteten Ländern (mit Ausnahme von<br />
I talien). In Österreich wurde im Jahr 2013 an<br />
Hochschulen Forschung und experimentelle Entwicklung<br />
im Umfang von 0,7 % des BIP durchgeführt.<br />
Damit war Österreich nach Dänemark,<br />
3 Vgl. Österreichischer Wissenschaftsrat (2009).<br />
4 Vgl. Steiner et al. (2014), Universitätsgesetz 2002: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetze<br />
snummer=20002128<br />
Forschungs- und Technologiebericht <strong>2015</strong> 63