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3 Wissenschaftliche Forschung und tertiäre Bildung<br />

grammen des BMWF („Offensivmittel zur Verbesserung<br />

der Forschungsinfrastruktur“) eine<br />

große Anzahl von Investitionen getätigt. Aus beiden<br />

Finanzierungsquellen werden im Durchschnitt<br />

80 % der Anschaffungskosten finanziert.<br />

Darüber hinaus ist es von Interesse, in welchem<br />

Ausmaß die beiden großen Forschungsförderungsagenturen<br />

FFG und FWF Investitionen in<br />

Forschungsinfrastrukturen fördern. Diese Investitionen<br />

spielen etwa für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,<br />

die keine Basisfinanzierung<br />

erhalten, eine größere Rolle. Auch bei einzelnen<br />

technischen und naturwissenschaftlich<br />

ausgerichteten Universitäten werden Drittmittel<br />

von Seiten des FWF und der FFG vermehrt zur<br />

Finanzierung herangezogen.<br />

Die FFG stellt eine mögliche Drittmittelquelle<br />

für die Finanzierung von Forschungsinfrastruktur<br />

dar. Für die Finanzierung von Forschungsinfrastruktur<br />

im Rahmen von Forschungsprojekten<br />

durch die FFG gilt im Allgemeinen,<br />

dass „Kosten für Instrumente und Ausrüstung,<br />

soweit und solange sie für das Projekt<br />

genutzt werden“, finanziert werden können (=<br />

F&E-Infrastruktur Nutzung). 62 Lt. Kostenleitfaden<br />

„ist dabei die anteilige Abschreibung während<br />

der Dauer des Projekts anzusetzen.“ 63 Des<br />

Weiteren wird definiert: „Die Abschreibungsberechnung<br />

hat grundsätzlich auf Basis der Nutzungsdauer<br />

gemäß Anlagenverzeichnis (monatliche<br />

Zurechnung, anteilige Projektnutzung) zu<br />

erfolgen.“ 64 Finanziert werden können in der Regel<br />

jedoch nicht Bauinvestitionen, Investitionen<br />

in Fertigungsmaschinen und Produktionsanlagen.<br />

Diese Regelung gilt im Wesentlichen für alle<br />

Programme der FFG. 65<br />

Tab. 3-9 gibt einen Überblick über den Anteil<br />

der geförderten Kosten, die für die Anschaffung<br />

von Forschungsinfrastruktur (= Kategorie Einrichtungskosten)<br />

für das Jahr 2014 für ausgewählte<br />

Programme und gesamt finanziert wurden.<br />

Die Aufstellung zeigt, dass im Durchschnitt rd.<br />

4,5 % der gesamten Förderung 66 von den Antragstellern<br />

für die Anschaffung von Forschungsinfrastrukturen<br />

aufgewendet werden.<br />

Für die Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen<br />

durch den FWF gelten, wie auch bei<br />

der FFG, ähnliche Bedingungen für die Antragstellung<br />

und Förderung: Finanziert werden die<br />

anteiligen Gerätekosten für die Nutzung während<br />

der Projektlaufzeit (= anteilige Abschreibung<br />

der Anschaffungskosten). 67 Gerätekosten<br />

können unter anderem bei Einzelprojekten, beim<br />

START-Programm oder bei den Spezialforschungsbereichen<br />

(SFB) finanziert werden. Der FWF definiert<br />

dabei in seinen Ausschreibungsunterlagen,<br />

dass nur „projektspezifische Kosten“, die zur<br />

Durchführung des Projekts benötigt werden und<br />

über die von der „Infrastruktur“ der Forschungsstätte<br />

bereitgestellten Ressourcen hinausgehen,<br />

finanziert werden können. Der FWF finanziert<br />

damit keine „Grundausstattung“ einer Forschungsstätte.<br />

Die Regelungen sind stringenter<br />

als bei der FFG, da bei Geräten mit einem Anschaffungswert<br />

von über 24.000 € auch zusätzlich<br />

gewährleistet sein muss, „dass kein vergleichbares<br />

Gerät in adäquater Entfernung vorhanden<br />

ist bzw. mitbenützt werden kann.“ 68 Insgesamt<br />

62 Vgl. dazu auch den Kostenleitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten für Vorhaben mit Förderungsverträgen<br />

nach FTE-RICHTLINIEN und FFG-RICHTLINIEN, V1.4 gültig ab 1.4.2014 (siehe Punkt „4.2.1 Kosten für die F&E-<br />

Infrastruktur Nutzung“, Seite 10); https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/kostenleitfaden_v1_4_2014.pdf<br />

63 Ebenda.<br />

64 Ebenda.<br />

65 Für die öffentliche Finanzierung von Forschungsinfrastruktur kommt das Beihilfenrecht zur Anwendung. Aufgrund einer Änderung im<br />

Jahre 2014 gibt es nun auch neue Regelungen, die eine Finanzierung, die über die Vergütung der Abschreibungen hinausgeht, ermöglichen.<br />

66 Ohne kleinteilige Formate, Innovationsschecks und Praktika.<br />

67 Vgl. FWF Hinweise für die Antragstellung „Einzelprojekte“, November 2013, S. 6.<br />

68 Vgl. Ebenda, S. 7.<br />

88 Forschungs- und Technologiebericht <strong>2015</strong>

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