FTB_2015_web_dt.
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3 Wissenschaftliche Forschung und tertiäre Bildung<br />
grammen des BMWF („Offensivmittel zur Verbesserung<br />
der Forschungsinfrastruktur“) eine<br />
große Anzahl von Investitionen getätigt. Aus beiden<br />
Finanzierungsquellen werden im Durchschnitt<br />
80 % der Anschaffungskosten finanziert.<br />
Darüber hinaus ist es von Interesse, in welchem<br />
Ausmaß die beiden großen Forschungsförderungsagenturen<br />
FFG und FWF Investitionen in<br />
Forschungsinfrastrukturen fördern. Diese Investitionen<br />
spielen etwa für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,<br />
die keine Basisfinanzierung<br />
erhalten, eine größere Rolle. Auch bei einzelnen<br />
technischen und naturwissenschaftlich<br />
ausgerichteten Universitäten werden Drittmittel<br />
von Seiten des FWF und der FFG vermehrt zur<br />
Finanzierung herangezogen.<br />
Die FFG stellt eine mögliche Drittmittelquelle<br />
für die Finanzierung von Forschungsinfrastruktur<br />
dar. Für die Finanzierung von Forschungsinfrastruktur<br />
im Rahmen von Forschungsprojekten<br />
durch die FFG gilt im Allgemeinen,<br />
dass „Kosten für Instrumente und Ausrüstung,<br />
soweit und solange sie für das Projekt<br />
genutzt werden“, finanziert werden können (=<br />
F&E-Infrastruktur Nutzung). 62 Lt. Kostenleitfaden<br />
„ist dabei die anteilige Abschreibung während<br />
der Dauer des Projekts anzusetzen.“ 63 Des<br />
Weiteren wird definiert: „Die Abschreibungsberechnung<br />
hat grundsätzlich auf Basis der Nutzungsdauer<br />
gemäß Anlagenverzeichnis (monatliche<br />
Zurechnung, anteilige Projektnutzung) zu<br />
erfolgen.“ 64 Finanziert werden können in der Regel<br />
jedoch nicht Bauinvestitionen, Investitionen<br />
in Fertigungsmaschinen und Produktionsanlagen.<br />
Diese Regelung gilt im Wesentlichen für alle<br />
Programme der FFG. 65<br />
Tab. 3-9 gibt einen Überblick über den Anteil<br />
der geförderten Kosten, die für die Anschaffung<br />
von Forschungsinfrastruktur (= Kategorie Einrichtungskosten)<br />
für das Jahr 2014 für ausgewählte<br />
Programme und gesamt finanziert wurden.<br />
Die Aufstellung zeigt, dass im Durchschnitt rd.<br />
4,5 % der gesamten Förderung 66 von den Antragstellern<br />
für die Anschaffung von Forschungsinfrastrukturen<br />
aufgewendet werden.<br />
Für die Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen<br />
durch den FWF gelten, wie auch bei<br />
der FFG, ähnliche Bedingungen für die Antragstellung<br />
und Förderung: Finanziert werden die<br />
anteiligen Gerätekosten für die Nutzung während<br />
der Projektlaufzeit (= anteilige Abschreibung<br />
der Anschaffungskosten). 67 Gerätekosten<br />
können unter anderem bei Einzelprojekten, beim<br />
START-Programm oder bei den Spezialforschungsbereichen<br />
(SFB) finanziert werden. Der FWF definiert<br />
dabei in seinen Ausschreibungsunterlagen,<br />
dass nur „projektspezifische Kosten“, die zur<br />
Durchführung des Projekts benötigt werden und<br />
über die von der „Infrastruktur“ der Forschungsstätte<br />
bereitgestellten Ressourcen hinausgehen,<br />
finanziert werden können. Der FWF finanziert<br />
damit keine „Grundausstattung“ einer Forschungsstätte.<br />
Die Regelungen sind stringenter<br />
als bei der FFG, da bei Geräten mit einem Anschaffungswert<br />
von über 24.000 € auch zusätzlich<br />
gewährleistet sein muss, „dass kein vergleichbares<br />
Gerät in adäquater Entfernung vorhanden<br />
ist bzw. mitbenützt werden kann.“ 68 Insgesamt<br />
62 Vgl. dazu auch den Kostenleitfaden zur Behandlung der Projektkosten in Förderungsansuchen und Berichten für Vorhaben mit Förderungsverträgen<br />
nach FTE-RICHTLINIEN und FFG-RICHTLINIEN, V1.4 gültig ab 1.4.2014 (siehe Punkt „4.2.1 Kosten für die F&E-<br />
Infrastruktur Nutzung“, Seite 10); https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/kostenleitfaden_v1_4_2014.pdf<br />
63 Ebenda.<br />
64 Ebenda.<br />
65 Für die öffentliche Finanzierung von Forschungsinfrastruktur kommt das Beihilfenrecht zur Anwendung. Aufgrund einer Änderung im<br />
Jahre 2014 gibt es nun auch neue Regelungen, die eine Finanzierung, die über die Vergütung der Abschreibungen hinausgeht, ermöglichen.<br />
66 Ohne kleinteilige Formate, Innovationsschecks und Praktika.<br />
67 Vgl. FWF Hinweise für die Antragstellung „Einzelprojekte“, November 2013, S. 6.<br />
68 Vgl. Ebenda, S. 7.<br />
88 Forschungs- und Technologiebericht <strong>2015</strong>