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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisungberlassung der Waren in das Ausfuhrverfahren und• bei Abgabe einer unvollständigen Ausfuhranmeldung im Zeitpunktder Erledigung, nach Prüfung der eAM,an das Statistische Bundesamt übertragen (siehe Kapitel 4.6.6).(2) Für ergänzende Ausfuhranmeldungen, die auf EP abgeben werden,ist weiterhin Exemplar Nr. 2 des EP an das StBA zu versenden.(3) Korrekturen an bereits gemeldeten statistischen Daten sind demStBA weiterhin auf amtlichem Vordruck zu übermitteln.4.10 Nacherhebung, Erstattung oder Erlass4.10.1 Allgemeines(1) Die Anwendung ist zu verwenden, wenn• sich die Höhe der Einfuhrabgaben nach abschließendem bzw.nicht abschließendem Einfuhrabgabenbescheid ändert, sofernder Vorgang nicht mit der Anwendung „AEGZ“ bearbeitet wird,oder• Einfuhrabgaben erstmalig verspätet festgesetzt werden.Einem Teilnehmer wird der Einfuhrabgabenbescheid automatisiertübermittelt, wenn er für diese Nachricht frei geschaltet ist.(2) In NEE sind die zeitgleiche erstmalige Festsetzung der Abgabenund deren Erlass nach Artikel 239 ZK nicht möglich. Der Erlassmuss in einem zweiten Bescheid mitgeteilt werden, der aber wegender Archivierung erst am nächsten Tag erstellt werden kann.(3) Mit der Anwendung „NEE-Verwaltungsbuch“ kann nach Vorgängengesucht werden, die in NEE weiter bearbeitet wurden.4.10.2 Anlegen eines NEE-Vorgangs(1) Ein NEE-Vorgang wird durch den Benutzer oder aufgrund einerautomatisierten Auswertung der archivierten Zollanmeldungen angelegt.(2) Angaben, die für die Bearbeitung notwendig, aber im Vorgangnicht enthalten sind, fordert der Benutzer vom Beteiligten oder derjeweiligen Zollstelle an.(3) Im Rahmen eines NEE-Vorgangs vorzulegende Unterlagen (z.B.Präferenzpapiere) sind einzubehalten und zum Vorgang zu nehmen.(4) Im Rahmen der Erfassung personenbezogener Daten ist möglichstdie Zollnummer zu verwenden. Dabei ist auch zu prüfen, obdie Stammdaten mit den vorliegenden Angaben zum Namen undzur Anschrift übereinstimmen (siehe Kapitel 4.3.2).Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 93

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