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IT-Verfahren ATLAS - KIS

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<strong>IT</strong>-<strong>Verfahren</strong> <strong>ATLAS</strong>Organisationskonzepte<strong>Verfahren</strong>sanweisung4.6.6 Meldungen an externe Stellen(3) Einmal monatlich werden Antidumpingmeldungen in Berichtenzusammengefasst an die ZZK übermittelt.(4) Zollanmeldungen werden mehrfach ausgewertet. Wenn eineZollanmeldung in einem auswertbaren Status übertragen wird, wirdsie positionsweise ausgewertet und es wird ggf. eine Kontingents-,Überwachungs- und Antidumpingmeldung erzeugt. Ändern sichmeldungsrelevante Daten während der weiteren Bearbeitung einerZollanmeldung, bleibt eine bereits erstellte Überwachungs- oderAntidumpingmeldung bestehen und es wird automatisiert eine Änderungsmeldungerstellt. Bei Kontingentsmeldungen wird die bereitserstellte Meldung storniert und ggf. eine neue Meldung erstellt. Wirdeine Zollanmeldung storniert (Status 90), so wird die Kontingents-,Überwachungs- oder Antidumpingmeldung automatisiert storniert.(5) Wird eine vZA/AZ manuell erledigt, so wird eine ggf. erstellteKontingents-, Überwachungs- oder Antidumpingmeldung immerautomatisiert storniert. Diese Stornierung kann nicht durch den Benutzerunterdrückt werden. D.h., sollte der Benutzer eine vZA/AZwegen technischer Probleme manuell erledigen, um papiermäßigeinen Einfuhrabgabenbescheid erstellen zu können, so muss ermanuell in der Anwendung „Kontingente und Überwachungen“ eineneue Meldung erstellen.(1) Auf die Verwendung von Vordrucken (z.B. EP) mit zusätzlichenExemplaren für externe Stellen (z.B. Einfuhrkontrollmeldung) wirdverzichtet. Die vom Teilnehmer übermittelten oder vom Benutzererfassten Daten einer Zollanmeldung werden von <strong>ATLAS</strong> an dieexternen Stellen übermittelt.(2) Die von einer Zollstelle im Laufe eines Tages übertragenen Datenwerden durch entsprechende Verarbeitungsläufe ausgewertet.Es stehen folgende Auswertungen zur Verfügung:• Zusammenstellung der Aufschubdaten für die BK Trier• Zusammenstellung der Statistikdaten für das StBA• Zusammenstellung der Daten der EKM für die BLE und derOnlineabschreibungsdaten für das BAFADie Daten werden am folgenden Tag an die externen Stellen übertragen.AutomatisierteMeldungen4.6.7 Onlineabfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(1) Der Benutzer prüft bei Einfuhrabfertigungen, denen unmittelbaresteuerbefreiende innergemeinschaftliche Lieferungen folgen sollen(§ 5 Absatz 1 Nr. 3 UStG), die Gültigkeit der USt-IDNrn. Sind dieUSt-IDNrn. vorhanden und gültig, prüft er die Übereinstimmung derbeim BZSt hinterlegten Daten mit den Angaben in der Zollanmeldung.Diese Prüfung ist in allen Fällen durchzuführen, in denen dieAbfrage der nationalen bzw. EU-ausländischen USt-IDNrn. beimUSt-IDNr.Dok.-Nr.- Version 1.0 vom 03.07.2008 - Status: Freigegeben4 FunktionsumfangSeite 33

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